Wenn Sie und Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner Mitglied in der GdS sind, passen wir Ihren Beitrag an:
Der geringere Beitrag von beiden wird um 50 % reduziert. Ist Ihr Partner auch in der Sozialversicherung beschäftigt und noch kein Mitglied in der GdS, werben Sie ihn doch einfach.
PS: Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!
Änderung des GdS-Mitgliedsbeitrages
siehe auch: Mitgliederwerbung, Werbeprämie