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Zukunft gestalten – Die Rolle der Digitalisierung in der PR-Arbeit

Digitalisierungsprozesse nehmen zurzeit einen bedeutenden Platz innerhalb der Personalratsarbeit ein. Die Mitbestimmungsgremien müssten dabei nicht nur die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Auge behalten, sondern auch in ihren eigenen Arbeitsprozessen neue digitale Methoden und Instrumente wirkungsvoll zum Einsatz bringen.

Die Teilnehmenden sollen

  • die rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Personalratsarbeit kennen und
  • im Austausch mit anderen Personalratsmitgliedern Lösungsansätze für eigene Problemstellungen finden.

Termin und Ort:
21.-22.02.2024 – online

Seminarzeiten:

9.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Referenten:
Franziskus Gläser

Kosten:
300 Euro inkl. Seminarunterlagen

Seminarinhalte:

  • Überblick über den rechtlichen Rahmen digitaler Personalratsarbeit
  • Personalratsarbeit rechtssicher online gestalten
  • Sitzungen des Personalrates mittels Video- und Telefonkonferenz durchführen
  • Anforderungen an Beschlüsse im Umlaufverfahren
  • Herausforderungen und Chancen an die Personalratsarbeit in Zeiten des digitalen Wandels
  • Digitale Treiber innerhalb der Dienststelle und der Gesellschaft identifizieren
  • Einfluss der Digitalisierung auf die Beteiligungsrechte der Personalvertretung
  • Praxisbeispiele und Übungen

Zielgruppe:
Personalvertretungen die bereits Erfahrungen in der Personalratsarbeit haben.

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar vermittelten wir Grundkenntnisse für alle Personalvertretungen und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 54 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), bzw. den vergleichbaren Vorschriften der jeweiligen Ländergesetze und verweisen wir auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist erforderlich!

Anmeldung:

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!