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Erfolgreiche Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Gesundheitsförderung durch Personalräte – Mitbestimmung des PR im BGM

Erfolgreiche Gestaltung von

Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung. Worum geht es dabei genau? Und welche Vorteile bringt es für alle Beteiligten? Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) – alle Verfahren, Instrumente und Angebote – unterliegt der Mitbestimmung der Personalräte. Daraus ergeben sich viele Handlungsmöglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen zum Thema zu machen und sie spürbar zu verbessern.

Termin und Ort:
16.11.-17.11.2023 – online

Seminarzeiten:

je 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Referenten:
Franziskus Gläser

Kosten:
300 Euro inkl. Seminarunterlagen

Seminarinhalte:

  • Einführung in das BGM
  • Grundlagen, Definition
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen, Umsetzung und Praxis
  • Modelle eines BGM
  • Die Rolle der Personalvertretung beim BGM
  • Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Initiativrechte der Personalvertretung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Rechtlicher Rahmen
  • Rolle des Personalrats im BGM
  • Praxisbeispiele und Übungen

Zielgruppe:
Personalvertretungen

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar vermittelten wir Grundkenntnisse für alle Personalvertretungen und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 54 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), bzw. den vergleichbaren Vorschriften der jeweiligen Ländergesetze und verweisen wir auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist erforderlich!

Anmeldung:

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!