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Novelle Bayern (BayPVG)

Der Landtag hat am 22. Juni 2023 dem „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ zugestimmt. An einigen Stellen wurde es dem öffentlichen Dienst sowie dem technischen Fortschritt angepasst und aktualisiert.

Nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt treten insbesondere folgende Änderungen in Kraft:

Personalräte erhalten einen ersten Einblick in die Neuerungen des BayPVG. Dieser Einblick soll Personalräten ermöglichen sich in den Neuerungen zurechtzufinden und die neuen Beteiligungsrechte kennenzulernen. Personalräte sollen hiermit eine rechtliche Handlungssicherheit im Umgang mit den neuen Vorschriften erlangen.

Inhalt

1. Weiterentwicklung der Digitalisierung der Arbeit der Personalvertretungen
2. Anpassungen beim Wahlrecht
3. Stärkung der Rechtssicherheit von Personalratsbeschlüssen
4. Ergänzungen bei den Beteiligungsrechten

Hierzu planen wir in einer Online-Schulung Personalräte über die wichtigsten Veränderungen zu informieren.

Termin und Ort:
online über Zoom am 15.9.2023

Bei Interesse bitte gerne schon vormerken lassen!

Kontakt:

Gewerkschaft der Sozialversicherung

Elfriede Otte
otte.e@gds.de
0228/ 9 77 61-39

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar werden Grundkenntnisse für Personalräte und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder vermittelt. Wir verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist zwingend erforderlich!

mailto: otte.e@gds.de wenn Sie sich für eine Seminarveranstaltung vormerken lassen möchten oder verbindliche Anmeldung hier:

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!