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✔️ Sprich mit Deinen Kolleginnen und Kollegen – auch mit denen, die nicht in der GdS sind.
✔️ Erklär ihnen, was die Kürzungen bedeuten: Weniger Lohn, schlechtere Versorgung, Einschränkung der Tarifautonomie.
✔️ Zeig: Jetzt ist es wichtig, zusammenzuhalten und in der GdS organisiert zu sein. Hier kannst du ganz einfach online Mitglied werden: Nur gemeinsam können wir etwas ändern!
✔️ Bestelle jetzt Flyer, Poster oder Tischaufsteller. Damit Du Deine Kolleginnen und Kollegen vor Ort informieren und den Protest sichtbar machen kannst, kannst Du hier kostenfrei “Hände weg”-Kampagnenmaterial bestellen.

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Das Eröffnungsstatement unseres Bundesvorsitzenden Maik Wagner aus dem VideoCall vom 15. Mai 2025:

 

GdS-Sozial: Eingriff in die Tarifautonomie ist nicht zu rechtfertigen
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GdS-Sozial zum Koalitionsvertrag allgemein
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⁉️ Häufig gestellte Fragen:

Der Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD sieht vor, dass sich die Gehälter bei gesetzlichen Krankenkassen, dem MD und weiterer Akteure zukünftig am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren sollen, was eine Absenkung des aktuellen Gehaltsniveaus bedeuten würde.
Der genaue Passus lautet: “Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen die gleiche Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten. Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes und weiterer Akteure am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Strukturveränderungen mit erheblichem Einsparpotenzial.”

Die GdS bezeichnet den Eingriff als Verfassungsverstoß, weil er klar das grundgesetzlich verbriefte Recht der Tarifautonomie verletzt. Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber berechtigt sind, die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Betrieb durch Tarifvertrag eigenständig zu gestalten. Das Vorhaben der Bundesregierung deckelt bzw. unterbindet dieses Grundrecht aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Eine „gesetzliche Kündigung” bestehender Tarifverträge ist nach Ansicht der GdS ebenfalls klar unzulässig.

Die GdS befürchtet, dass durch Druck des Gesetzgebers das Gehaltsniveau sinkt und die Verhandlungsposition der Beschäftigten und damit der GdS geschwächt wird. Dies könnte eine Abwärtsspirale bei Gehältern auslösen. Die Krankenkassen positionieren sich im GKV-Wettbewerb mit moderner Versorgung, gutem Service und effizientem Kostenmanagement. Dafür braucht es hochqualifizierte, motivierte Beschäftigte mit Fachwissen, Einsatz im Kundenkontakt und der Fähigkeit, auch schwierige Entscheidungen verständlich zu kommunizieren. Schon jetzt ist es schwer, solche Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Das gilt auch für die medizinischen Dienste, wo weniger der Wettbewerb, sondern eine besondere Form von hochspezialisierten Tätigkeiten im Vordergrund steht.

Das TVöD-Niveau ist in vielen Fällen niedriger ist als der bisherige Stand bei Krankenkassen. Die GdS hat dazu eine Vergleichstabelle zur exemplarischen Veranschaulichung erstellt. Zu beachten ist außerdem, dass es im TVöD wie bei anderen Tarifverträgen nicht nur um das Gehaltsniveau geht, sondern auch abweichende, im Vergleich zu den geltenden Tarifverträgen meist schlechtere Regelungen zu wöchentlicher Arbeitszeit, Sonderzahlungen und betrieblicher Altersversorgung enthalten sind.

Sicherlich sieht eine eventuell kommende gesetzliche Regelung nicht vor, dass die Gehälter der Beschäftigten der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes unmittelbar durch Überleitung auch abgesenkt werden. Über Überleitungstarifverträge könnte also ein Bestandsschutz festgeschrieben werden. Aber auch dieser wäre kein „Allheilmittel“, denn der Bestandsschutz ist meist mit Abschmelzungen verbunden. Das bedeutet: Beschäftigte mit Bestandsschutz nehmen nicht mehr in vollem Umfang an den Entgelterhöhung aus den Tarifverhandlungen teil. In der Folge könnten Beschäftigte mit Bestandsschutz über Jahre hinweg immer mehr Kaufkraft verlieren und somit einen weniger attraktiven Arbeitsplatz haben.

Sollte es so kommen, wird die GdS mit allen rechtlichen Mitteln gegen einen Eingriff in die Tarifautonomie und damit in das verfassungsmäßig verbriefte Recht ihrer Mitglieder kämpfen.

Wichtig ist aber auch, dass sich möglichst viele Beschäftigte solidarisieren und sich als GdS-Mitglieder für die Zukunft ihrer Arbeitsbedingungen stark machen!

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