Menü Close

Meine GdS

„Meine GdS“ bedeutet einen echten Mehrwert für unsere Mitglieder und ist deshalb nur für diese zu erreichen. Hier können Sie sich über die Strukturen der GdS und die Zuständigkeiten ihrer Organe informieren oder das GdS-Magazin online lesen. Sie können eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedsbeiträge anfordern oder der GdS-Bundesgeschäftsstelle eine Änderung Ihrer persönlichen Daten durchgeben. Sie können sich auch mit Werbeargumenten für die GdS ausstatten und Informationsmaterial oder Werbemittel bestellen. Vieles wird erklärt und näher erläutert – das macht die GdS transparent und hilft unseren Mitgliedern weiter.

Zum Login gelangen Sie hier.

Sie sind GdS-Mitglied, aber noch nicht registriert? Dann gelangen Sie hier zur Erstregistrierung.

Sie sind noch kein GdS-Mitglied? Unsere Beitrittserklärung finden Sie hier.

Wissenswertes rund um den Begriff Home-Office

Mobil, flexibel oder alternierend? – Neue Formen der Arbeit! Es war ein erzwungener Schritt: Die COVID-19-Pandemie hat viele Arbeitgeber veranlasst, sich gegenüber flexiblen Arbeitsformen zu öffnen. Das Interesse vieler Kolleginnen und Kollegen an „flexiblen Arbeitsformen“ ist allerdings – auch ohne Corona – ungebrochen.

Grundrente nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen

Die GdS hat sich in die Diskussion um die Grundrente eingeschaltet. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßt die GdS zwar grundsätzlich, dass kleine Renten von langjährig Versicherten aufgewertet werden sollen, hegt aber große Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit zum 1. Januar 2021. 

GdS fordert Familienpflegegeld

Das Bundesfamilienministerium prüft, wie ein Konzept für ein Familienpflegegeld aussehen könnte. Dies gab Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kürzlich in einem Interview bekannt. Die GdS unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Neue Arbeitswelten in der AOK

Unser gemeinsames Engagement hat sich gelohnt! Die Tarifvertragsparteien haben sich zur Gestaltung der neuen, digitalen Arbeitswelt auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Die genaue Ausgestaltung werden wir im Laufe des Jahres 2020 weiter vorantreiben. Hierzu stehen wir bereits mit der TGAOK in der Terminfindung.

Was man im Falle eines Streiks wissen sollte!

Tarifauseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern können im Extremfall zu Streikmaßnahmen führen. Um streiken zu dürfen, muss man aber nicht unbedingt Mitglied einer Gewerkschaft sein. Auch Nichtorganisierte sind berechtigt, im Falle eines Arbeitskampfes Ihre Arbeit niederzulegen und so Ihre Meinung zu den laufenden Tarifverhandlungen kundzutun. Lediglich in Bezug auf Verdienstausfall gibt es einen Unterschied. Denn: Gewerkschaftsangehörige haben Anspruch auf Streikgeld.