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Unser Titel:
Es ist nicht neu, dass von monotoner Tätigkeit am Bildschirm Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, ihre Beschäftigten beispielsweise durch effektive Pausenregelungen gezielt zu schützen.
Nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes werden allgemeine Ruhepausen nicht vergütet. Insbesondere bei Nonstop-Arbeit vor dem Monitor ist es jedoch wichtig, in bestimmten Zeitabständen die Blickrichtung zu ändern und immer wieder die Körperhaltung zu wechseln. Müssen sich Bildschirmarbeiter also bei der Zeiterfassung ausstempeln, wenn sie ihre Augen vom Bildschirm lösen wollen und sich nur einmal recken und strecken müssen?
Die rechtlichen Grundlagen für bezahlte Bildschirmpausen sind im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung verankert. Allerdings wird dabei unterstellt, dass die weit überwiegende Anzahl der Beschäftigten nicht ausschließlich an Bildschirm und Tastatur tätig sind – eine Bewertung, die in Zeiten zunehmender Digitalisierung hinterfragt werden muss. Was es mit den Regelungen zur Bildschirmarbeitsplatzpause auf sich hat und was es hierzu zu beachten gilt, erläutert das GdS-Magazin in einem Beitrag auf Seite 8 f. dieser Ausgabe.
(Foto: Chinnapong/Adobe Stock)
Themen dieser Ausgabe:
EDITORIAL
Wenn zwei sich streiten …
GEWERKSCHAFTSPOLITIK
Herbstsitzung des Bundesvorstandes
ARBEITSWELT
Wissenswertes zur Bildschirmpause
Infos zu Stellenbesetzungsverfahren
RENTENVERSICHERUNG
Fakten zur Erwerbsminderungsrente
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
Konferenz der Jobcenter-Personalräte
BILDUNG
BIBB-Jahresbericht 2022 – Highlights
SERVICE
Buchempfehlungen für GdS-Mitglieder
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