Leistungen / Streikgeld

Beim Streik zahlen wir den Lohnausgleich.

Die GdS ist nicht nur Tarifpartner, sondern auch streikfähig – und als GdS-Mitglied bestimmen Sie mit, wofür wir uns einsetzen. Sie entscheiden mit darüber, ob gestreikt wird, um Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen, wenn am Verhandlungstisch keine Lösung gefunden werden kann.

Es ist der Kern unserer Gewerkschaftsidee: Gemeinsam sind wir stark. Gemeinsam können wir erreichen, was eine(r) allein nicht erreichen könnte. Sofern dazu ein Arbeitskampf nötig ist, sind Sie als GdS-Mitglied in sicheren Händen: Das Streikgeld beträgt das Dreifache des Monatsbeitrages je Streiktag. Diejenigen Mitglieder, die einen Partnerbeitrag zahlen, erhalten das Dreifache des monatlichen Partnerbeitrages je Streiktag. Für Nachwuchskräfte gilt ein pauschalierter Ansatz von maximal 50 Euro.

Hier gelangen Sie zur unserer Warnstreikseite: www.gds.info/warnstreik
Hier finden Sie den Streikgeld-Antrag: https://www.gds.info/antrag-streikgeld/

Einzelheiten finden Sie in der Arbeitskampfordnung der GdS.