Deine Eintrag in die GdS-Streikliste war erfolgreich!

✅ Du musst jetzt nichts mehr tun. Dein Eintrag in der Streikliste gilt automatisch als Nachweis für das Streikgeld.

💶 Wie funktioniert das Streikgeld?

Die GdS zahlt Streikgeld für den Verdienstausfall durch einen von der GdS beschlossenen Streik. Das Streikgeld beträgt das Dreifache deines Monatsbeitrags pro Streiktag. Wer einen Partnerbeitrag zahlt, erhält entsprechend das Dreifache dieses Beitrags pro Streiktag. Nachwuchskräfte erhalten bis zu 50 € pro Streiktag.

👉 Ein extra Antrag ist nicht nötig. Der Eintrag in der Streikliste reicht aus. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach 4–6 Wochen – die hohe Streikbeteiligung zeigt sich auch in der Zahl der Anträge.

Danke für deine Geduld! ✊🏻✊✊🏾


Fragen zum Warnstreik?

Antworten auf Fragen wie „Wer darf streiken?“, “Muss ich mich beim Arbeitgeber abmelden?” oder „Wie beantrage ich Streikgeld?“ finden sich im GdS-FAQ zum Warnstreik:
👉www.gds.info/warnstreik/