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Bundesagentur für Arbeit: Endlich Ergebnisse

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

für die Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Verhandlungskompromiss bei den Entgeltverhandlungen. In schwierigen Zeiten wurde ein für alle Seiten ordentliches Ergebnis gefunden. Basis ist die Einigung mit Bund und Kommunen für den TVöD, um die alle Seiten monatelang gerungen haben.

Mehr Geld
Die Tabellenentgelte erhöhen sich
zum 1. April 2025     um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro
zum 1. Mai 2026       um weitere 2,8 Prozent

Die Funktionsstufen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um erst 3,11 Prozent, dann um weitere 2,8 Prozent. Um diese Werte steigen auch die Beträge aus dem TVÜ-BA.

Ab 2026 beträgt die Jahressonderzahlung
TE VIII–V                    95 Prozent
TE IV–II                       90 Prozent
TE I                                75 Prozent

Mehr Flexibilität
Damit verbunden ist auch ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell, das es erlaubt, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tagen umzuwandeln. Basis der Berechnung wird das individuelle Stundenentgelt. Die Einzelheiten dazu sind noch zwischen den Tarifvertragsparteien abzustimmen.

Mehr Zeit
Mehr Sicherheit gibt es bei dem Thema Gleitzeit und Kappungsgrenzen. Ab dem 1. Juli 2025 haben Abbau und Ausgleich auf dem Gleitzeitkonto absoluten Vorrang vor jeder Art von Stundenkappung. dbb und BA haben sich darauf verständigt, dass es Aufgabe der Führungskräfte ist, für einen ausgeglichenen Stundensaldo zum Ende des Ausgleichszeitraums zu sorgen.

Mehr Urlaub
Der Urlaubsanspruch erhöht sich ab 2027 für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte auf 31 Tage. Unser Ziel eines zusätzlichen Tages Gewerkschaftsurlaubs scheiterte am Widerstand der Arbeitgeberseite.

Sonstiges
Die letzten verbliebenen tarifvertraglichen Unterschiede West zu Ost bei Unkündbarkeit und Befristungen werden nun endlich beseitigt. Die West-Regelungen gelten künftig für alle. dbb und BA haben sich außerdem auf eine tarifvertragliche Neuregelung der Langzeitkonten in der zweiten Jahreshälfte 2025 verständigt.

Nachwuchskräfte der BA
Zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen um jeweils 75 Euro. Die Vergütung der Studierenden steigt zeitgleich 2025 um 75 Euro und ab 2026 um weitere 30 Euro. Verbesserungen gibt es auch bei Übernachtungskosten an den Studienorten Mannheim und Schwerin. Die monatlichen Pauschalen werden ab Mai 2026 um 45 Euro erhöht. Verbessert wurden auch die Regelungen zur Übernahme. Es wird eine echte Übernahmegarantie für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für Auszubildende geben. Verbesserungen gibt es auch bei den Verpflegungspauschalen.

Bewertung
„Nach langem Ringen am Verhandlungstisch und auf der Straße gibt es nun einen Kompromiss, der viele Komponenten abdeckt. Es gibt Verbesserungen bei Entgelt, Arbeitszeitsouveränität und Urlaub. Nach dem Abschluss sind die tariflichen Arbeitsbedingungen besser als vorher. Insgesamt wollten wir mehr erreichen, scheiterten aber am Widerstand auf Arbeitgeberseite. Gerade bei den Aufwertungen der Tätigkeiten in den Bereichen Teamleitung, INGA und Fallmanagement hatten wir mehr erwartet,“ so Thomas Zeth, Verhandlungsführer am BA-Tariftisch.

Der dbb hilft!
Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion bieten kompetente Fachgewerkschaften mit insgesamt mehr als 1,3 Millionen Mitgliedern den Beschäftigten des öffentlichen Diensts und seiner privatisierten Bereiche Unterstützung sowohl in tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Fragen, als auch im Falle von beruflichen Rechtsstreitigkeiten. Nur Nähe mit einer persönlich überzeugenden Ansprache jedes Mitglieds schafft auch das nötige Vertrauen in die Durchsetzungskraft einer Solidargemeinschaft.

Der dbb beamtenbund und tarifunion weiß um die Besonderheiten im öffentlichen Dienst und seiner privatisierten Bereiche. Nähe zu den Mitgliedern ist die Stärke des dbb. Wir informieren schnell und vor Ort über www.dbb.de, über Flugblätter dbb aktuell und unsere Magazine dbb magazin und tacheles.

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Hintergrund
Die Bundesagentur für Arbeit ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Tarifrechtlich nimmt sie eine Sonderstellung ein. Es gibt einen zwischen Gewerkschaften und BA ausgehandelten Haustarifvertrag, der die dortigen Besonderheiten berücksichtigt. Insbesondere beinhaltet der Tarifvertrag ein fein ausverhandeltes System zur Eingruppierung. Die Anpassung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung dieses Systems im Sinne der Beschäftigten hat sich der dbb zur Aufgabe gemacht.

https://www.gds.info/wp-content/uploads/2025/04/2025_04_30_mi_BA_Endlich_Ergebnisse.pdf