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Grundschulung für Personalräte Bayern

Die Arbeit als Personalrat ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Fundierte rechtliche Kenntnisse im Personalvertretungsrecht sind dazu unerlässlich.

Ziel der Veranstaltung ist es, neu gewählte Personalratsmitglieder gem. § 64 V BayPersVG für die Amtsausführung zu schulen. Die Teilnehmenden lernen, die täglichen Aufgaben eines Personalratsgremiums rechtssicher auszuüben. Ihnen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Tätigkeit als Personalratsmitglied sowie der Umgang mit den für Sie relevanten Gesetzen, insbesondere dem saarländischen Personalvertretungsgesetz, vermittelt. Sie erfahren, wie der Personalrat als Gremium funktioniert und welche Kompetenzen und allgemeinen Aufgaben er in Bezug auf die Angehörigen der Dienststelle hat. Sie erhalten einen ersten Einblick zu den wichtigsten Mitbestimmungsrechten und wie sie diese im Tagesgeschäft umsetzen.

Wir planen derzeit eine Grundschulung für Personalräte nach dem BayPVG anzubieten. Der genaue Termin sowie der Tagungsort stehen noch nicht fest.
Damit wir den Bedarf besser einschätzen und die Veranstaltung optimal planen können, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich unverbindlich vormerken zu lassen.
Mit Ihrer unverbindlichen Interessenbekundung gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein. Sobald Termin und Veranstaltungsort und weitere Informationen feststehen, informieren wir Sie und geben Ihnen die Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung. 
 
Senden Sie uns hierzu bitte eine Mail an: seminare@gds.info  
Wir freuen uns auf Ihr Interesse!