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Grundschulung für Personalräte Bayern

Die Arbeit als Personalrat ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Fundierte rechtliche Kenntnisse im Personalvertretungsrecht sind dazu unerlässlich.

Ziel der Veranstaltung ist es, neu gewählte Personalratsmitglieder gem. Artikel 46 Abs. 5 BayPVG für die Amtsausführung zu schulen. Die Teilnehmenden lernen, die täglichen Aufgaben eines Personalratsgremiums rechtssicher auszuüben. Ihnen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Tätigkeit als Personalratsmitglied sowie der Umgang mit den für Sie relevanten Gesetzen, insbesondere dem bayerischen Personalvertretungsgesetz, vermittelt. Sie erfahren, wie der Personalrat als Gremium funktioniert und welche Kompetenzen und allgemeinen Aufgaben er in Bezug auf die Angehörigen der Dienststelle hat. Sie erhalten einen ersten Einblick zu den wichtigsten Mitbestimmungsrechten und wie sie diese im Tagesgeschäft umsetzen.

 
Damit wir den Bedarf besser einschätzen und die Veranstaltung optimal planen können, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich unverbindlich vormerken zu lassen.

Termin und Ort: 27.-29.10.2026

Maritim Hotel Würzburg |Pleichertorstraße  5 | 97070 Würzburg

Unsere Seminarzeiten
Tag: Beginn 14.00 Uhr
Tag: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Tag: Ende 14.00 Uhr

Kosten
718 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegungspauschale (ohne Getränke) sowie Seminarunterlagen

Schulungsanspruch
In diesem Seminar vermittelten wir Grundkenntnisse für alle Personalvertretungen und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. Artikel 46 Abs.5  BayPVG und verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/ Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist zwingend erforderlich!

Anmeldefrist
Um sich einen Platz im Seminar zu sichern, bitten wir um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum: 10.09.2026

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen/Absagen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben!

Andernfalls werden Stornokosten fällig die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Rechnung gestellt werden, sofern sich kein Ersatz findet.