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Grundschulung für Personalräte NPersVG/BremPVG (30.9.-1.10.2024)

Die Arbeit als Personalrat ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Fundierte rechtliche Kenntnisse im Personalvertretungsrecht sind dazu unerlässlich.

In unserer Grundlagenschulung lernen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen und erhalten wichtige Informationen und Tipps, wie Sie die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen in der täglichen Arbeit umsetzen und Fragenkomplexe zielgerichtet und kompetent beantworten zu können.

Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der
Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in
den Personalrat einrücken. Ersatzmitglieder haben einen Schulungsanspruch grundsätzlich nur dann, wenn sie
endgültig für ein ausgeschiedenes Personalratsmitglied nachgerückt sind bzw. wenn und solange sie ein verhindertes Personalratsmitglied vertreten.

Termin und Ort:
30.9.-1.10.2024

Seminarzeiten:

  1. Tag Beginn 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  2. Tag Beginn 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Referenten:
Unsere Referenten sind Fachanwälte/ Spezialisten für Arbeitsrecht in der Sozialversicherung.

Kosten:
350 Euro inkl. Seminarunterlagen

Seminarinhalte:

  • Einführung in das Personalvertretungsrecht
  • Personalrat
  • Aufbau, Aufgaben, Dienststelle,
  • Beschäftigte, Gewerkschaften,
  • Gremien und Ausstattung
  • Rechtsgrundlage, NPersVG/BremPersVG
  • Wissensquellen des Personalrats
  • Rechtsstellung/Rechte des Personalrats
  • Freistellung
  • Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
  • Schweigepflicht
  • Kündigungsschutz
  • Sitzungen und Beschlüsse des Personalrats
  • Die Organe der Personalversammlung
  • Grundlagen des Dienst- und Tarifrechts
  • Beteiligungsrechte und –pflichten in personellen, sozialen und organisatorischen AngelegenheitenDas Einigungsverfahren

Zielgruppe:
Personalvertretungen bei denen das NPersVG oder BremPersVG greift.

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar vermittelten wir Grundkenntnisse für alle Personalvertretungen und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 40 Abs. 1., Satz 2 NPersVG bzw. § 39 Abs. 5 BremPVG erforderlich. Wir verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Eine Entsendung des Personalrats ist erforderlich!

Anmeldung bitte bis spätestens 30. August 2024 – Vorabreservierung möglich!

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!