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Grundschulung für Personalräte NPersVG/BremPVG (11.-13.6.2024)

Die Arbeit als Personalrat ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Fundierte rechtliche Kenntnisse im Personalvertretungsrecht sind dazu unerlässlich.

In unserer Grundlagenschulung lernen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen und erhalten wichtige Informationen und Tipps, wie Sie die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen in der täglichen Arbeit umsetzen und Fragenkomplexe zielgerichtet und kompetent beantworten zu können.

Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der
Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in
den Personalrat einrücken. Ersatzmitglieder haben einen Schulungsanspruch grundsätzlich nur dann, wenn sie
endgültig für ein ausgeschiedenes Personalratsmitglied nachgerückt sind bzw. wenn und solange sie ein verhindertes Personalratsmitglied vertreten.

Termin und Ort:
11.-13.6.2024

Seminarzeiten:

  1. Tag Beginn 14.00 Uhr
  2. Tag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  3. Tag Ende: 14.00 Uhr

Referenten:
Unsere Referenten sind Fachanwälte/ Spezialisten für Arbeitsrecht in der Sozialversicherung.

Kosten:
725 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegungs-pauschale sowie Seminarunterlagen für unsere Präsenzschulung.

Seminarinhalte:

  • Einführung in das Personalvertretungsrecht
  • Personalrat
  • Aufbau, Aufgaben, Dienststelle,
  • Beschäftigte, Gewerkschaften,
  • Gremien und Ausstattung
  • Rechtsgrundlage, NPersVG/BremPersVG
  • Wissensquellen des Personalrats
  • Rechtsstellung/Rechte des Personalrats
  • Freistellung
  • Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
  • Schweigepflicht
  • Kündigungsschutz
  • Sitzungen und Beschlüsse des Personalrats
  • Die Organe der Personalversammlung
  • Grundlagen des Dienst- und Tarifrechts
  • Beteiligungsrechte und –pflichten in personellen, sozialen und organisatorischen AngelegenheitenDas Einigungsverfahren

Zielgruppe:
Personalvertretungen bei denen das NPersVG oder BremPersVG greift.

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar vermittelten wir Grundkenntnisse für alle Personalvertretungen und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 40 Abs. 1., Satz 2 NPersVG bzw. § 39 Abs. 5 BremPVG erforderlich. Wir verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist erforderlich!

Anmeldung bitte bis spätestens 10. Mai 2024 – Vorabreservierung möglich!

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!