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Kurznachrichten November

Themen

  1. Tarifverhandlungen
    Einkommensrunde 2023 – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
    Tarifpflege TV-BA
  2. Jobticket
  3. Seminare
  4. Mitgliedsbeiträge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Einkommensrunde 2023 wurde Anfang des Jahres erfolgreich beendet. Und schon geht es weiter. Zurzeit findet die Einkommensrunde 2023 für die Beschäftigten der Länder statt (unten dazu mehr). Die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen und der Personalräte stehen vor der Tür und daneben sind wir von der Bundesgeschäftsstelle der GdS bis hinunter zu den Gremien in der Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit intensiv mit den Zukunftsprojekten operativ und intern der BA befasst. Gleichzeitig schauen wir auch auf die Entwicklung der Jobcenter, denen finanziell und damit auch personell ein Aderlass verordnet wurde.

  1. Tarifverhandlungen

    Einkommensrunde 2023 – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 

Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA in den Jobcentern und den Dienststellen der BA sind wir bei diesen Tarifverhandlungen nicht direkt betroffen. Abgesehen davon, sind wir an den Tarifverhandlungen in der Bundestarifkommission des dbb dennoch beteiligt.

Selbstverständlich sind auch wir stark daran interessiert, diese Tarifverhandlungen erfolgreich abzuschließen. Einerseits, weil auch die GdS Mitglieder hat, die nach dem TV-L bezahlt werde und andererseits, weil sich das Ergebnis auch auf die nächste Einkommensrunde für Bund und Kommunen auswirken wird. Auch in der zweiten Verhandlungsrunde legten die Arbeitgebenden kein Angebot vor.

Für alle unter den TV-BA fallenden Beschäftigten gilt Friedenspflicht. Wir haben aber die Möglichkeit, unseren Kolleginnen und Kollegen solidarisch zur Seite zu stehen und die Warnstreiks als Demonstrierende zu begleiten.

ACHTUNG: An Demonstrationen dürfen wir nur in unserer Freizeit teilnehmen. Es besteht auch keine Möglichkeit der finanziellen Entschädigung Seitens der GdS.

https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023-tvl/flugblaetter.html

  • Tarifpflege TV-BA

Anpassungen unseres Tarifvertrages an Entwicklungen innerhalb der BA zählen zur Tarifpflege. Bisher sind alle für dieses Jahr vorgesehenen Termine ausgefallen. Der letzte sollte am 17.10.23 stattfinden. Vorgesehen ist jetzt ein neuer Termin im Januar 2024.

Das Zukunftsprojekt BA hat zahlreiche Veränderungen zur Folge, die sich auch auf die Tarifierung auswirken werden.  

Ein Beispiel: Über Funktionsstufen für den persönlichen Kundenkontakt muss dringend verhandelt werden, um diese auch für telefonische oder Video-Beratung sicherzustellen.

Die GdS hat außerdem inzwischen eine lange Liste an Ergänzungs- und Veränderungsvorschlägen und -wünschen sowie einige aktuelle noch zu verhandelnde Forderungen. Diese müssen ggf. an die vorgesehenen Veränderungen angepasst werden. Das Gleiche gilt für bereits tarifierte Fachkonzepte.

Derzeit sind wir dabei, bereits bekannte Änderungen auszuwerten und mit den derzeitigen tariflichen Regelungen zu vergleichen. Konkrete Ergebnisse liegen aber noch nicht vor.

2.) Jobticket

Das Jobticket war schon lange überfällig. Endlich soll es kommen, einschließlich Arbeitgeberzuschuss. Auszubildende und Studierende sollen als Erste in den Genuss des Jobtickets kommen, anschließend alle anderen Beschäftigten.

Verhindert wurde es bisher im Wesentlichen durch die fehlenden rechtlichen Grundlagen und verwaltungs- und IT-technischen Erfordernisse, die die BA bisher nicht erfüllen konnte. Die Tarifvertragspartner der BA, der Hauptpersonalrat (HPR) und der Vorstand der BA sind gemeinsam auf die Politik zugegangen und haben für die Beschäftigten der BA eingefordert, was Beschäftigten anderer Behörden schon längst zugestanden wurde. Nachdem die Rechtsgrundlagen und die Finanzierung geklärt sind, müssen noch die verwaltung- und IT-technischen Voraussetzungen geschaffen werden. 

3.)  Seminare

Die GDS bietet regelmäßig interessante Seminare an. Viele sind für GdS-Mitglieder kostenfrei oder werden zu wesentlich geringeren Kosten angeboten. Sind Seminare nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannt, kann auch Bildungsurlaub genommen werden. Für Bildungsurlaub stehen Beschäftigten 5 Tage im Jahr zu. Der Bildungs-urlaub für zwei Jahre kann zusammengenommen werden. Der Zweijahreszeitraum richtet sich grundsätzlich nach dem Jahr der Einstellung.

https://www.gds.info/leistungen/seminare/

4.)  Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge bei Veränderungen des Einkommens stets anzupassen ist wichtig, für die von der GdS zu erbringenden satzungsgemäßen Leistungen. BESONDERS WICHTIG ist es aber für die Mitglieder, deren Bruttoeinkommen sich durch Teilzeit, die Rücknahme von Funktionsstufen reduziert. Und wer kein Gehalt mehr bezieht, weil zum Beispiel die Lohnfortzahlung endet, wird beitragsfrei gestellt.

Die Bundesgeschäftsstelle der GdS muss nur darüber informiert werden.

Änderungen des Gehaltes aufgrund von Einkommensrunden, werden automatisch vorgenommen und brauchen nicht angezeigt werden.

Es lohnt sich auch, die Beitragsordnung der GDS anzusehen. Vielleicht gelten für den Einen oder Anderen ja vergünstigte Beiträge.

https://www.gds.info/mitglied-werden/beitragsrechner/