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Novelle Brandenburg (PersVG Brandenburg)

Bereits Anfang 2022 tauschten sich die Vertreter der Spitzenverbände, im Dialog mit den Gewerkschaften, mit dem Innenminister zum Stand der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes aus. Für Brandenburg soll das Personalvertretungsgesetz ausgewogener und moderner werden.

Unter anderem sind folgende Änderungen geplant: Die Freistellungen der Personalräte soll ausgebaut und denen im Betriebsverfassungsgesetz gleichgestellt werden. Die Wahlordnung soll überarbeitet werden und die Mitbestimmung weiter ausgebaut werden.

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Wir möchten Personalräten einen ersten Einblick in die Neuerungen des PersVG Brandenburg geben und ihnen ermöglichen sich in den Neuerungen zurechtzufinden und die neuen Beteiligungsrechte kennenzulernen. Personalräte sollen hiermit eine rechtliche Handlungssicherheit im Umgang mit den neuen Vorschriften erlangen.

Inhalt

Hierzu planen wir in einer Online-Schulung Personalräte über die wichtigsten Veränderungen zu informieren.

Termin und Ort:
online über Zoom Termin wird bekannt gegeben, sobald sich ausreichend Interessenten gemeldet haben.

Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, bieten wir auch Nachfrage Termine an und werden Sie darüber gern auch persönlich informieren.

Bei Interesse bitte vormerken lassen!

Kontakt:

Gewerkschaft der Sozialversicherung

Elfriede Otte
otte.e@gds.de
0228/ 9 77 61-39

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar werden Grundkenntnisse für Personalräte und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder vermittelt. Wir verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist zwingend erforderlich!

mailto: otte.e@gds.de wenn Sie sich für eine Seminarveranstaltung vormerken lassen möchten oder verbindliche Anmeldung hier:

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!