Menü Close

Novelle Hessen (HPVG)

In Hessen wurde im Dialog mit den Gewerkschaften das Personalvertretungsgesetz neu strukturiert und an einigen Stellen den aktuellen Entwicklungen des öffentlichen Dienstes sowie dem technischen Fortschritt angepasst und aktualisiert.

Personalräte erhalten einen ersten Einblick in die Neuerungen des HPVG. Dieser Einblick soll Personalräten ermöglichen sich in den Neuerungen zurechtzufinden und die neuen Beteiligungsrechte kennenzulernen. Personalräte sollen hiermit eine rechtliche Handlungssicherheit im Umgang mit den neuen Vorschriften erlangen.

Inhalt

1. Die neue Gliederung des Gesetzes und genderkonforme Sprache
2. Verbesserung der Rechtsstellung und der Arbeitsbedingungen des Personalrats
3. Fortentwicklung der Informations- und Beteiligungsrecht des Personalrats
4. Erweiterung der Mitbestimmung
5. Einblick in die Neuregelungen zur Wahl des Personalrats

Hierzu planen wir in einer Online-Schulung Personalräte über die wichtigsten Veränderungen zu informieren.

Termin und Ort:
online über Zoom Termin wird bekannt gegeben, sobald sich ausreichend Interessenten gemeldet haben.

Bei Interesse bitte vormerken lassen!

Kontakt:

Gewerkschaft der Sozialversicherung

Elfriede Otte
otte.e@gds.de
0228/ 9 77 61-39

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar werden Grundkenntnisse für Personalräte und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder vermittelt. Wir verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist zwingend erforderlich!

mailto: otte.e@gds.de wenn Sie sich für eine Seminarveranstaltung vormerken lassen möchten oder verbindliche Anmeldung hier:

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!