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Thema: Angleichung der Gehälter in Jobcentern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die Kolleginnen und Kollegen in dem gemeinsamen Einrichtungen Jobcenter Berlins ist selbstverständlich auch die Wertschätzung durch die Politik sehr wichtig. Eine solche Wertschätzung zeigt sich auch in einer guten und angemessenen Bezahlung. Anlässlich der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 12. Februar 2023 hat sich die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) daher zum Thema Angleichung der Gehälter in den Berliner JC an die Spitzenkandidat*innen gewandt.

Seit Errichtung der ARGEn bzw. gemeinsamen Einrichtungen Jobcenter bestehen diese aus zwei Personalgruppen und fallen unter zwei getrennte Tarifverträge. Die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit unterliegen dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und die Beschäftigten aus den Bezirken unterliegen dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) plus die Berliner Hauptstadtzulage. Die Unterschiede zwischen beiden Tarifverträgen sind nur gering bezogen auf die Arbeitszeit, aber doch erheblich in der Bezahlung der gleichen Tätigkeiten. Aktuell gibt es Unterschiede von bis zu 640,98€ pro Monat brutto!

Die GdS hat sich in mehreren Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin gewandt (zuletzt 4958/18 und 1439/19), jedoch immer abschlägige Antworten seitens der Senatsverwaltung für Finanzen erhalten. Unsere Idee ist, sofern man keinen Tarifvertrag Jobcenter einrichten will, im Rahmen des § 14 TV-L oder einer außertariflichen Regelung eine Angleichung der kommunalen Bezahlung an das Niveau des TV-BA zu erzielen. Den Kolleg*innen nutzt das immer wieder vom Land Berlin ausgesprochene Verständnis für das Anliegen nichts! Denn das Motto „Gleiche Arbeit für gleichen Lohn!“ muss erreichbar werden und ist ein Gebot von Wertschätzung der geleisteten Arbeit. 18 Jahre deutlich geringere Gehälter für die kommunalen Angestellten für gleiche Tätigkeiten sind zu lang!

Daher die Frage:

Was wollen Sie und ihre Partei/Fraktion tun, damit die Angleichung in dieser Legislaturperiode möglich wird?

Wir haben um Beantwortung bis zum 31. Januar 2023 gebeten. Wir werden die Antworten dann noch rechtzeitig vor der Wiederholungswahl veröffentlichen können.

Beste kollegiale Grüße

Dan Stargard

PR-Vorstandsmitglied im Jobcenter Berlin Mitte

stellv. Landesvorsitzender der GdS Berlin – Fachbereich SGB II/III