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Elke Janßen

Stellvertretende Bundesvorsitzende
DRV Rheinland, Düsseldorf

Wir / Frauen / Richtlinien

Richtlinien für die Frauenarbeit der GdS.

§ 1 Zweck

Im Rahmen der GdS-Satzung und der Beschlüsse der GdS-Organe vertritt die GdS-Frauenvertretung
die besonderen Interessen der weiblichen Mitglieder der GdS.

§ 2 Zusammensetzung der GdS-Frauenvertretung

Die GdS-Bundesfrauenvertreterin und ihre Stellvertreterin werden vom Bundesvorstand
bestimmt.

Die GdS-Bundesfrauenvertreterin ist Mitglied der Hauptversammlung der dbb-Bundesfrauenvertretung.

Die GdS-Landesverbände können ebenfalls Frauenvertreterinnen berufen. Die Bundesfrauenvertreterin und die Vertreterinnen der Länder bilden die GdS-Frauenvertretung.

Die GdS-Bundesfrauenvertreterin sowie die Frauenvertreterinnen aus den GdS-Landesverbänden treffen sich einmal jährlich. Dabei werden die Reisekosten der Frauenvertreterinnen aus den GdS-Landesverbänden von diesen getragen.

§ 3 Aufgaben

Die GdS-Frauenvertretung berät und unterstützt die Organe der GdS bei der Wahrnehmung und Förderung der berufs- und gewerkschaftspolitischen sowie sozial- und familienpolitischen Interessen der weiblichen GdS-Mitglieder. Sie wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hin.

Die GdS-Frauenvertretung berät Positionspapiere für die GdS-Organe unter Gendergesichtspunkten (neue Arbeitsformen, Arbeitsplatz der Zukunft, Beruf und Familie, Qualifizierungsmaßnahmen).

Die GdS-Frauenvertretung ermittelt auch die Bedürfnisse von Frauen für bestimmte Seminar- und Schulungsangebote. Damit versucht sie, einen Betrag zur Steigerung der Attraktivität der Gewerkschaftsarbeit der GdS durch spezielle Bildungsangebote für Frauen zu leisten.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die GdS-Frauenvertretung mit anderen Frauenorganisationen zusammenarbeiten, um sich überall gut zu vernetzen und die Interessen der GdS zu artikulieren.

Die GdS-Bundesfrauenvertreterin unterrichtet den Bundeshauptvorstand einmal jährlich über die GdS-Frauenarbeit.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden vom GdS-Bundeshauptvorstand am 22. Mai 2019 beschlossen und treten am 1. Juni 2019 in Kraft.