Wolfgang Wolters

GdS-Seniorenvertretung

Wir / Senioren

Richtlinien für die Seniorenarbeit der GdS

§ 1 Zweck

Im Rahmen der GdS-Satzung und der Beschlüsse der GdS-Organe vertritt die GdS-Seniorenvertretung die besonderen Interessen der Mitglieder „55 plus“ der GdS.

§ 2 Zusammensetzung der GdS-Seniorenvertretung

Die/der GdS-Bundesseniorenvertreter/in und deren/dessen Stellvertreter/in wird vom GdS-Bundesvorstand bestimmt.

Die/der GdS-Bundesseniorenvertreter/in ist Mitglied der Hauptversammlung der dbb-Bundesseniorenvertretung.

Die GdS-Landesverbände können ebenfalls Seniorenvertreter/innen berufen.
Bundesvertreter/in und Landesvertreter/innen bilden die GdS-Seniorenvertretung.

Die/der GdS-Bundesseniorenvertreter/in sowie Seniorenvertreter/innen aus den GdS-Landesverbänden treffen sich einmal jährlich. Dabei werden die Reisekosten der Seniorenvertreter/innen aus den GdS-Landesverbänden von diesen getragen.

§ 3 Aufgaben

Die GdS-Seniorenvertretung berät und unterstützt die Organe der GdS bei der Wahrnehmung und Förderung der sozial-, berufs- und gewerkschaftspolitischen Interessen ihrer Mitglieder „55 plus“.

Hauptaufgabe der GdS-Seniorenvertretung ist es, Konzepte zur Attraktivitätssteigerung für ältere Mitglieder der GdS zu entwickeln, um der Abkehr von der GdS bei Erreichen des Ruhestandes und der Rente entgegenwirken. Dabei wird die GdS-Seniorenvertretung durch das Hauptamt unterstützt.

Die GdS-Seniorenvertretung ermittelt auch die Bedürfnisse von älteren Mitgliedern für bestimmte Seminar- und Schulungsangebote. Damit versucht sie, einen Betrag zur Steigerung der Attraktivität der Gewerkschaftsarbeit der GdS speziell für ältere Mitglieder zu leisten.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die GdS-Seniorenvertretung mit anderen Seniorenorganisationen zusammenarbeiten, um sich überall gut zu vernetzen und die Interessen der GdS zu artikulieren.

Die/der GdS-Bundesseniorenvertreter/in unterrichtet den GdS-Bundeshauptvorstand einmal jährlich über die GdS-Seniorenarbeit.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden vom GdS-Bundeshauptvorstand am 22. Mai 2019 beschlossen und treten am 1. Juni 2019 in Kraft.