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GKV-Spitzenverband: 3,0 Prozent mehr ab 1. Juli

Nach zweitägigen zähen Verhandlungen, die zeitweise kurz vor dem Abbruch standen, haben sich GdS und GKV-Spitzenverband am 16. Juli 2019 schließlich auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Lineare Vergütungserhöhung für Angestellte und Auszubildende um 3,0 Prozent ab 1. Juli 2019;
  • weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent ab 1. Juli 2020;
  • Laufzeit bis 31. August 2021;
  • Anhebung der vermögenswirksamen Leistungen von bisher 20 Euro auf 40 Euro monatlich ab 1. Juli 2019;
  • bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit während eines bereits genehmigten bzw. schon angetretenen Gleitzeitabbaus werden die Stunden wieder gutgeschrieben;
  • Freistellungsanspruch bei Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren, unabhängig davon, wo die Kinder versichert sind;
  • bei Inanspruchnahme einer Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) oder Schwerbehinderte (§ 37 SGB VI) wird künftig auf Rentenabschläge in der betrieblichen Altersversorgung zwischen dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme und Beginn der Regelaltersrente verzichtet;
  • tarifvertragliche Zusicherung des Arbeitgebers, den Rechnungszins in Höhe von 4,0 Prozent in der betrieblichen Altersversorgung bis (mindestens) 31. Dezember 2023 unangetastet zu lassen.


Der letztgenannte Punkt gibt den Beschäftigten Sicherheit in Bezug auf den Erhalt des Leistungsniveaus der betrieblichen Altersversorgung und die Stabilität der Beiträge.

Der GKV-Spitzenverband hat mit der vorgenannten Zusage das Risiko, das in niedrigen Zinsen und der demografischen Entwicklung für jedes Altersversorgungssystem steckt, für die kommenden viereinhalb Jahre übernommen. Die GdS begrüßt diese Regelung, ebenso wie den Verzicht auf Rentenabschläge für besonders langjährig Versicherte und schwerbehinderte Beschäftigte.

Darüber hinaus haben die Tarifpartner vereinbart, zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten gesonderte Tarifgespräche aufzunehmen. Damit soll dem Wunsch vieler Beschäftigter nach weiterer Flexibilisierung der Arbeitszeiten Rechnung getragen werden.

Die Eröffnung einer Wahlmöglichkeit zwischen linearer Vergütungserhöhung und entsprechender individueller Arbeitszeitverkürzung lehnte der Arbeitgeber allerdings ab, da dies zu viel verwaltungstechnischen Aufwand bedeute.

Er verwies darauf, dass die familienfreundliche Handhabung der gesetzlichen und tariflichen Teilzeitmöglichkeiten beibehalten werde. Das ermöglicht auch Arbeitszeitreduzierungen im Umfang von einer bzw. wenigen Stunden.

Der von der GdS geforderte Mindestbetrag bei der linearen Gehaltssteigerung, der die unteren Gehaltsgruppen gestärkt hätte, wurde von der Arbeitgeberseite kategorisch abgelehnt. Leider war in diesem Punkt keine Einigung möglich.

Die GdS-Tarifkommission sieht das Gesamtpaket jedoch als tragfähigen Kompromiss an, bei dem die positiven Aspekte deutlich überwiegen.

Das Tarifergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des GdS-Bundesvorstandes. Zuvor wird die GdS jedoch noch ihre Mitglieder zu der nun gefundenen Einigung befragen.

Die Erklärungsfrist läuft bis 31. August 2019.

Für die GdS verhandelten: Henrike Kaesler (GdS-Geschäftsstelle Ost), Dr. Simone Frede und Maik Grunewald (beide GKV-Spitzenverband Berlin), Erik Geider und Sandra Wagenknecht (beide DVKA Bonn)