Die politische Debatte um die Zukunft der Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten nimmt immer wieder Fahrt auf. Jüngst wurden erneut Forderungen laut, das eigenständige Versorgungssystem der Beamtenschaft abzuschaffen und stattdessen alle Berufsgruppen – auch Beamtinnen und Beamte – in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die GdS erteilt solchen Überlegungen eine klare Absage. Eine Zwangs-Einheitsversicherung wäre nicht nur ein massiver Eingriff in das Berufsbeamtentum, sondern auch eine Gefährdung des verfassungsrechtlich geschützten Alimentationsprinzips, das als Grundpfeiler unseres öffentlichen Dienstes gilt.
Die Einbindung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung wird häufig mit dem Argument der „Gerechtigkeit“ und einer angeblichen Stärkung der Rentenkassen begründet. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz: Zwar könnten kurzfristig zusätzliche Beiträge eingenommen werden, doch auf lange Sicht würden die damit verbundenen neuen Leistungsansprüche die Ausgaben der Rentenversicherung deutlich erhöhen. Das Umlageverfahren funktioniert so, dass Beitragszahlungen immer auch spätere Leistungsansprüche begründen. Die kurzfristigen finanziellen Vorteile würden daher rasch durch wachsende Verpflichtungen aufgewogen werden. Eine solche Vorgehensweise würde die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nachhaltig lösen.
Ferner würde ein derartiger Systemwechsel mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Neben den zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung müsste auch die Besoldung der Beamtinnen und Beamten neu angepasst werden. Angesichts ohnehin knapper öffentlicher Kassen ist unklar, wie diese Mehrkosten getragen werden könnten. Am Ende würden vor allem die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stärker belastet, ohne dass die Rentenversicherung langfristig wirklich entlastet wird.
Für die GdS steht fest: Das Alimentationsprinzip ist eine verfassungsrechtlich geschützte Grundlage für einen leistungsfähigen und unabhängigen öffentlichen Dienst. Es gewährleistet die angemessene Versorgung der Beamtinnen und Beamten und trägt so zur Stabilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei. Eine grundlegende Veränderung dieses Prinzips hätte weitreichende Folgen für die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen. Die GdS spricht sich daher für nachhaltige, generationengerechte und verfassungskonforme Reformen aus, die das bestehende System weiterentwickeln, statt es durch kurzfristige Maßnahmen oder eine Zwangs-Einheitsversicherung zu ersetzen.