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mkk: Verhandlungsergebnis nach schwieriger Tarifrunde

Die Tatsache, dass lediglich 58,75 Prozent unserer Mitglieder für die Annahme des finalen Angebotes der BKK mkk gestimmt haben, zeigt, wie schwierig es am Ende war, einen Kompromiss zu finden.

Im Anschluss an unsere Befragung sind wir noch einmal in intensive Gespräche gegangen. Viele Mitglieder haben sich weniger an den Gehaltserhöhungen, sondern insbesondere an den einschränkenden Regelungen für den Tausch Sonderzahlung gegen zusätzliche Urlaubstage gestört. Deshalb hat die GdS-Tarifkommission bis zum letzten Freitag gerade in diesem Punkt versucht, eine Verbesserung zu erreichen.

Am Ende steht folgender Kompromiss:

  • Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro für die Monate Januar bis Mai 2025 (Teilzeitbeschäftigte anteilig; Azubi: 250 Euro)
  • lineare Erhöhung der Tabellengehälter um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro ab Juni 2025
  • weitere Erhöhung der Tabellengehälter um 2,9 Prozent ab Januar 2026
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 50 Euro ab Juni 2025 und Januar 2026
  • Jubiläumszahlungen von jeweils 150 Euro sowie ein zusätzlicher Urlaubstag im Jahr des jeweiligen Jubiläums nach einer Beschäftigungszeit von 20, 23, 25, 28 und 30 Jahren
  • Laufzeit der Gehaltsvereinbarung vom Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026

Umwandlung der Sonderzahlung

Für die Umwandlung der Sonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage gilt eine Obergrenze der Inanspruchnahme von höchstens 20 Prozent der Beschäftigen im Gesamtunternehmen. Sofern die Obergrenze überschritten ist, muss die BKK mkk den Personalrat einbinden, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und transparent zu machen. Einen Ausschluss, die zusätzlichen Urlaubstage in den Monaten Dezember bis Februar zu nehmen, gibt es nicht. Für die zusätzlichen Tage gelten lediglich die Anforderungen des Bundesurlaubsgesetzes. Zudem wird den Interessen der Beschäftigten dadurch Rechnung getragen, dass die zusätzlichen Urlaubstage übertragen und bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden können.

Wir werden uns die Auswirkungen und die Handhabung dieser Vorgaben in den nächsten anderthalb Jahren genau ansehen und gegebenenfalls bei der BKK mkk auf Änderungen bzw. Klarstellungen dringen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass mit diesen Vorgaben ein fairer Interessenausgleich geschaffen worden ist.

Wochenarbeitszeit

Zudem haben wir einen ersten Schritt zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 auf 38,5 Stunden mit der Arbeitgeberseite abgestimmt. Dieser Schritt war für uns als Tarifkommission am Ende entscheidend, weil wir die 39-Stunden-Woche seit Langem für nicht mehr zeitgemäß halten und die Arbeitszeit in den Tarifverhandlungen auch in den letzten Jahren immer wieder thematisiert haben. Um­so wichtiger war uns nun dieser erste Schritt.

Fazit

Angesichts der nur knappen Zustimmung unserer Mitglieder hat sich die GdS-Tarifkommission die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die schwierige Situation in der GKV insgesamt und die bereits existierenden Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, aber auch bei anderen Krankenkassen haben uns bewogen, die Gesamteinigung nicht scheitern zu lassen. Uns ist bewusst, dass ein vollständiger Ausgleich der Kaufkraftverluste der letzten Jahre nicht gelungen ist, selbst wenn man – wie die BKK mkk in ihrer Information – die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit als Gehaltserhöhung mitrechnet. Ein „Scheiternlassen“ der Verhandlungen war für uns angesichts der Gesamtlage trotzdem keine Option.

Unsere Entscheidung wollen wir mit der Belegschaft diskutieren. Wir laden daher in Kürze zu einem weiteren TarifCall ein.

Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Kathrin Laufer, Thomas Lenz, Simone Maier, Elli Weiss, Nicole Zoberbier (alle BKK mkk)

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