Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten bekennt sich die Politik zum Erhalt, zum Ausbau und zur weiteren Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Angesichts eines sich stetig verschärfenden demografischen Wandels und steigender Anforderungen an die soziale Absicherung ist das ein wichtiges Signal für alle Generationen – insbesondere für die Beitragszahlenden wie auch die aktuellen und künftigen Rentnerinnen und Rentner.
Im Kern verfolgt das Gesetz zwei zentrale Zielrichtungen: Zum einen wird die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis Ende Juni 2031 verlängert. Gerade in einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Unsicherheiten ist Stabilität besonders wichtig – die Verlängerung der Haltelinie ist daher ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden vollständig aus Steuermitteln finanziert. Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung, die Entwicklung von Beitragssatz und Bundeszuschuss im Jahr 2029 gesondert zu evaluieren und damit Transparenz und vorausschauende Steuerung weiter zu erhöhen.
Zum anderen wird mit der vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder eine langjährige Gerechtigkeitslücke endgültig geschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen laut aktuellem Koalitionsbeschluss für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – drei Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet werden. Auch wenn die Politik hier eine rückwirkende Anerkennung ab 1. Januar 2027 vorsieht, bleibt festzuhalten, dass die Beschäftigten der DRV durch diese sehr eng gestreckten, politisch vorgegebenen Zeitpläne erheblich zusätzlich belastet werden. Auf diese Belastung, durch nicht haltbare Umsetzungstermine, sollte unbedingt hingewiesen werden.
Diese wichtige Änderung hat jedoch in der Sache positive Folgen, denn sie stärkt insbesondere diejenigen, die sich in der Vergangenheit mit Nachteilen im Erwerbsleben der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben. Die Finanzierung dieser Mehrleistungen obliegt ebenfalls dem Bund und wird aus Steuermitteln getragen.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir sehr, dass mit dieser geplanten Reform endlich der auch von uns seit Jahren geforderte Weg beschritten wird, versicherungsfremde Leistungen wie die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Das entlastet die Beitragszahler und unterstreicht die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Auch die bislang aus Beitragsmitteln finanzierten Leistungen der Mütterrente I und II sollten auf eine Finanzierung aus Steuermitteln umgestellt werden, um die Entlastung der Beitragszahler weiter voranzutreiben.
Das Gesetz enthält zudem weitere wichtige Maßnahmen, die das System der gesetzlichen Rentenversicherung zukunftssicher machen sollen. Hierzu zählt die moderate Anhebung der Mindesthöhe der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben. Auch hier zeigt sich, dass nicht nur die Rentenhöhe, sondern auch die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung in den Fokus rückt. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass eine noch höhere Anhebung der Mindestrücklage zusätzlichen Spielraum für mehr Stabilität bieten würde.
Des Weiteren soll das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetzes für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben werden. Bisher verhindert diese Regelung befristete Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber, wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Die Aufhebung erleichtert somit die freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt. Dabei bleibt jedoch sichergestellt, dass gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und niemand zu längerer Erwerbstätigkeit gezwungen wird.
Die geplanten Reformen begegnen nicht nur den unmittelbaren Bedarfen der Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden, sondern sie setzen auch wichtige ordnungspolitische Impulse im System der sozialen Sicherung. So wird neben der reinen Beitragsgerechtigkeit ebenfalls die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit im System gestärkt – beispielsweise durch die regelmäßige Vorausberechnung des Sicherungsniveaus vor Steuern im Rentenversicherungsbericht und die Vereinfachung der Bundeszuschüsse.
Mit diesen Maßnahmen leistet das Gesetz einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zum gesamtgesellschaftlichen Ausgleich.
Klar wird aber auch: Die nun auf den Weg gebrachten Regelungen müssen ein Anfang sein. Die Weiterentwicklung der Rentenversicherung bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe der Sozialpolitik. Es gilt, das Rentenniveau langfristig und generationenübergreifend abzusichern und dabei neue gesellschaftliche Realitäten sowie den Wandel der Arbeitswelt konsequent mitzudenken. In Summe steht das Gesetz für einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es signalisiert, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt, die Wertschätzung von Lebensleistung – insbesondere der Familienarbeit – und das Ziel, Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen, handfeste politische Priorität genießen. Diese Richtung gilt es weiterzuverfolgen, um die soziale Sicherheit in Deutschland dauerhaft zu stärken.
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