
Nach dem intensiven Austausch mit NRW-Sozialminister Karl Josef Laumann beim Bundeshauptvorstand vergangene Woche in Dortmund hat die GdS den Dialog zu den sozialpolitischen Reformvorhaben der Bunderegierung nahtlos fortgesetzt: In dieser Woche traf sich der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) und dem Bundestagsabgeordneten Sascha van Beek (CDU/CSU) – und machte auch dort deutlich, wo die GdS steht.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die geplante Reform zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders kritisch bewertet die GdS die vorgesehene Regelung zum Krankengeld. Zwar verzichtet die Bundesregierung auf eine allgemeine Kürzung der Leistung, dennoch soll das Krankengeld künftig auf das Niveau des Arbeitslosengeldes I abgesenkt werden, wenn während des Leistungsbezugs das Arbeitsverhältnis endet. Aus Sicht der GdS setzt diese Regelung jedoch genau bei denjenigen an, die sich ohnehin bereits in einer besonders schwierigen Lebenssituation befinden. Krankheit darf nicht zusätzlich zu sozialer Unsicherheit und finanziellen Nachteilen führen. Wer während einer Erkrankung seinen Arbeitsplatz verliert, braucht Schutz und Stabilität statt weiterer Einschnitte. Die GdS lehnt daher auch diese Form der Leistungskürzung ab und fordert, dass das Krankengeld weiterhin verlässlich den bisherigen Lebensstandard absichert.
Weiterhin lehnt die GdS eine einseitige Belastung der Versicherten entschieden ab. Patientinnen und Patienten dürfen nicht überproportional zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden, solange andere Einsparmöglichkeiten – etwa bei Arzneimittelherstellern, Apotheken oder durch eine stärkere Beteiligung des Bundes – ungenutzt bleiben. Entsprechend kritisch sieht die GdS auch mögliche höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, Therapien und Krankenhausaufenthalten, die viele Menschen zusätzlich belasten würden.
Aus Sicht der Gewerkschaft braucht es stattdessen eine nachhaltige und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bund müsse seiner Verantwortung gerecht werden und insbesondere die Beiträge für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln finanzieren. Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro jährlich weist die GdS daher klar zurück. Auch eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze wird kritisch bewertet, da sie zusätzliche Belastungen für die Versicherten mit sich bringen kann.
Die GdS wird sich weiterhin aktiv in die gesundheitspolitische Debatte einbringen und für eine sozial gerechte und solidarische Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten.
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