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Abschluss – 3,0 Prozent für alle

Mit der Vereinbarung einer Vergütungserhöhung um 3,0 Prozent, rückwirkend ab 1. März 2019 und mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, konnten wir in den Abendstunden des 14. Mai 2019 in Berlin die diesjährige MDK-Vergütungsrunde erfolgreich abschließen.

Hier ist bereits die neue Vergütungstabelle, die aber noch unter dem Vorbehalt der endgültigen redaktionellen Abstimmung steht.

Es war ein zähes Verhandeln, bis endlich die Drei vor dem Komma stand. Wir haben deutlich gemacht, dass eine geringere Steigerung vor dem Hintergrund der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland nicht akzeptabel ist. Der MDK-Bereich kann sich keine schlechtere Bezahlung seiner Beschäftigten leisten als Kliniken und Krankenkassen, wenn er in der Konkurrenz um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht den Kürzeren ziehen will.

Die Arbeitgeber hatten darauf bestanden, eine reine Lohnrunde abzuwickeln und in diesem Rahmen keine Themen des Manteltarifrechts zuzulassen. Daher wurden sowohl Änderungen in den Regelungen zur Überstundenvergütung als auch Modifizierungen der LoV-Regelungen abgelehnt. Diese Themen sind aber nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.

Traditionell haben die Tarifpartner aber im Rahmen der Vergütungsrunden seit Jahren die Fortsetzung des geltenden Altersteilzeittarifvertrages erörtert und entschieden. Wir hatten deren Fortführung auch in diesem Jahr gefordert.

Die Arbeitgeber erklärten jedoch, dass sie keinerlei Interesse an Personalabbau durch Altersteilzeit hätten. Im Gegenteil würden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht, um die stark gestiegenen Auftragszahlen zu bewältigen.

Andererseits erkannten die Arbeitgeber aber das Interesse der Beschäftigten an Altersteilzeit an. Sie schlugen zunächst eine ATZ-Regelung mit verkürzten Laufzeiten und deutlich geringerer Aufstockungszahlung vor.

Schließlich konnten wir aber auch in diesem Punkt eine Lösung finden: Die Altersteilzeitregelung für Beschäftigte der Vergütungsgruppen 2 bis 6 wird mit unveränderter Aufstockungszahlung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Allerdings wird künftig nur noch eine kürzere Laufzeit der individuellen ATZ-Vereinbarungen möglich sein, und zwar zwischen zwölf und 24 Monaten.

Die GdS-Tarifkommission sieht dieses Ergebnis als fairen Kompromiss an. Wir sind froh, dass die Altersteilzeit überhaupt gerettet werden konnte.

Das Verhandlungsergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien beider Seiten; die Frist dafür läuft bis zum 30. Juni 2019.

Für die GdS verhandelten: Henrike Kaesler (GdS-Geschäftsstelle Ost), Ulrike Ferrier (MDK Rheinland-Pfalz), Bernhard Roer (MDK Westfalen-Lippe), Manuela Rohde (MDK Nordrhein), Dr. Elke Schöne-Plaumann (MDK Berlin-Brandenburg) und Ursula Steenmann (MDS)