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Änderungen im Tarifvertrag gefordert!

Stufenlaufzeiten, Weiterbeschäftigung und Ausschlussfristen im Fokus

Einen Tarifvertrag einmal abzuschließen, reicht nicht aus. Er muss sich in der Praxis bewähren, fortentwickelt und dem Zeitgeist angepasst werden.

Für Sie als unser Mitglied achten wir darauf und wir finden: Es ist wieder Zeit!

Im Fokus stehen drei Forderungen:

• Beibehaltung der Stufenlaufzeiten bei späterer dauerhafter Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

• Weiterbeschäftigungsmöglichkeit über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus

• Erleichterte Formerfordernisse bei der Ausschlussfrist

Bei den Stufenlaufzeiten haben wir in den letzten Jahren viel erreicht, so zum Beispiel auch die stufengleiche Höhergruppierung. Es geht aber noch besser – so auch bei der dauerhaften Übertragung einer zunächst nur vorübergehenden höherwertigen Tätigkeit.

Auch wenn Sie sich selbstverständlich über eine dauerhafte Übertragung freuen, wird der Blick auf Ihre Verweilzeit in der Stufe jedoch aktuell für Ernüchterung sorgen. Denn diese zurückgelegten Zeiten in der vorübergehenden Tätigkeit werden nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Dies muss geändert werden!

Zudem sollten die Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung die Erfahrungen und das Fachwissen der älteren Kolleginnen und Kollegen nicht einfach hergeben. Nicht immer möchte oder kann der Beschäftigte mit Renteneintrittsalter die Deutsche Rentenversicherung verlassen. Doch genau so sieht es zurzeit die tarifvertragliche Regelung vor – das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erreichen der Regelaltersrente. Dem Beschäftigten sollte hier zumindest die Möglichkeit gegeben werden, auch über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiterbeschäftigt zu werden. Deshalb fordern wir auch hier eine Änderung des Tarifvertrages.

Zu guter Letzt sollten auch die Formalien, die ein Tarifvertrag vorschreibt, zeitgemäß sein. Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber können Sie aktuell nur „schriftlich“ geltend machen. Die fristwahrende Geltendmachung per E-Mail ist damit noch ausgeschlossen. Dies sollte, insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, angepasst werden.

Unsere Forderungen an die Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung sind raus. Nun erwarten wir die Antwort der Deutschen Rentenversicherung. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Sie wieder informieren.