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Aktuelles aus der IKK Nord

In den meisten Bundesländern sind die Sommerferien inzwischen zu Ende – Zeit für eine aktuelle Information für die Kolleginnen und Kollegen in der IKK Nord.

Offener Brief an den Verwaltungsrat
Sie erinnern sich: Nachdem die Auszählung der Wahl zum Personalrat am 18. Mai 2020 von der Arbeitgeberseite verhindert worden ist, haben wir uns am 20. Mai 2020 mit einem offenen Brief an den Verwaltungsrat der IKK Nord gewandt. In der Zwischenzeit haben sich die Wogen geglättet. Nach einer entsprechenden Aufforderung des Verwaltungsgerichts sind die Wahlunterlagen dem Wahlvorstand zeitnah zurückgegeben worden, die Stimmauszählung hat am 25. Mai 2020 störungsfrei stattgefunden. Der neue Personalrat ist damit gewählt, hat sich am 3. Juni 2020 konstituieren können und die Arbeit aufgenommen. So weit, so gut!

Es bleibt zu hoffen, dass beide Seiten zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zurückkehren und insbesondere der Vorstand verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen kann. In der Verwaltungsratssitzung am 25./26. Juni 2020 ist der offene Brief der GdS bzw. der Eingriff in die Personalratswahl nach unseren Informationen angesprochen worden. Genaueres wissen wir nicht, nachdem die Öffentlichkeit von der Teilnahme an der Sitzung des Verwaltungsrates ausgeschlossen worden ist. Erwartet hätten wir allerdings, dass der Verwaltungsrat der IKK Nord auf den offenen Brief eine Antwort gibt. Dabei geht es uns nicht so sehr um eine Antwort an die GdS. Aber die Beschäftigten der IKK Nord haben Anspruch auf eine Antwort. Der Verwaltungsrat der IKK Nord ist den Kolleginnen und Kollegen eine Antwort schuldig!

Tarifgeschehen
Aktuell sind wir mit der IKK Nord im Austausch, um die Möglichkeit einer Gruppenversicherung gegen Berufsunfähigkeit für die Kolleginnen und Kollegen tariflich zu vereinbaren. Diese Idee, die seitens des Vorstandes in die Tarifgespräche zu Beginn des Jahres eingebracht wurde, soll es der IKK Nord ermöglichen, durch den Abschluss eines Gruppenvertrages allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IKK Nord eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung und ohne finanzielle Zusatzbelastungen für die Mitarbeiter zu verschaffen. Der entsprechende Formulierungsentwurf für einen neuen § 25 MTV IKK Nord ist inzwischen abgestimmt. Die Regelung soll zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Die ebenfalls vom Vorstand ins Gespräch gebrachte Gesundheitsprämie wird arbeitgeberseitig im Augenblick nicht weiterverfolgt.

Einen neuen Anlauf werden wir bei der Eingruppierung nehmen. An einer neuen Eingruppierung für alle IKKen wird aktuell nicht gearbeitet. Das bedeutet für uns, dass wir – wie zuletzt mit dem Vorstand vereinbart – den Abschluss des TVEE für die IKK Nord anstreben.

Gehaltsrunde 2021
Und dann steht schon die Gehaltsrunde 2021 vor der Tür. Zwar ist die Kündigung des laufenden Gehaltsabschlusses noch nicht erklärt, aber selbstverständlich wird die GdS den Gehaltsabschluss fristgemäß zum 31. Dezember 2020 kündigen, um über Gehaltssteigerungen ab dem 1. Januar 2021 verhandeln zu können. Die Besonderheit in diesem Jahr ist, dass die Kündigung des laufenden Gehaltsabschlusses weitere Konsequenzen haben wird. Denn durch die Kündigung wird die wöchentliche Arbeitszeit ab 2021 wieder auf 38,5 Wochenstunden steigen, verbunden mit der entsprechenden Erhöhung der Gehaltstabelle. Es war Ende 2018 der ausdrückliche Wunsch des Vorstandes, mit Ablauf der Gehaltsvereinbarung über eine Rückkehr zur früheren Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden neu entscheiden zu können. Wir gehen davon aus, dass die IKK Nord – nicht nur aus Kostengründen – kein Interesse an der Rückkehr zu einer höheren wöchentlichen Arbeitszeit hat. Als GdS streben wir – entsprechend der Rückmeldung aus der letzten Mitgliederbefragung – an, bei der vereinbarten 37-Stunden-Woche zu bleiben. Die Erwartungen unserer Mitglieder an die Gehaltsrunde 2021 werden wir im Herbst in einer weiteren Befragung klären.

Schließung Büdelsdorf

Der Vorstand steht im Wort, die Schließung des Standortes Büdelsdorf sozialverträglich zu gestalten. Auch wenn mit den Kündigungsschutzregelungen im MTV und im TV Ratio bereits gute tarifliche Regelungen gelten: Wir müssen noch über Ergänzungen nachdenken!

Es ist in Ordnung, wenn die IKK Nord abfragt, welche Kolleginnen und Kollegen bereit sind, nach Schwerin zu wechseln. Angesichts der großen Entfernung gehen wir davon aus, dass das nur für sehr wenige Beschäftigte in Büdelsdorf eine Option ist. Für alle anderen müssen Lösungen gefunden werden. Für ältere Mitarbeiter kann eine vorzeitige Rente mit Ausgleich der Rentennachteile ein Weg sein. Die meisten brauchen aber eine zumutbare Weiterbeschäftigung entweder an einem näher gelegenen Standort oder durch die Einführung von mobilen Arbeitsmöglichkeiten (Home-Office, alternierende Telearbeit), gegebenenfalls auch durch eine Kombination aus beidem. Das alles müssen wir diskutieren.

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Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellv. GdS-Bundesgeschäftsführer), Günter Jochmann, Horst Zigler, Dirk Neumann, Jens Nielsen (alle IKK Nord)