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Anlage 7 – Einigung erreicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer gemeinsamen Runde zwischen der KKH sowie den Gewerkschaften ver.di und GdS ist es am letzten Freitag gelungen, eine Einigung zur betrieblichen Altersversorgung nach Anlage 7 zum KKH-TV zu erreichen.

Folgende Eckpunkte haben wir gemeinsam vereinbart:

1.    Änderung des Durchführungsweges

Die Gewerkschaften stimmen der von allen Seiten gewünschten Änderung des Durchführungsweges bei der Versorgung nach Anlage 7 zu. Damit ist der Weg frei, dass die KKH die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge für die Bestandsbeschäftigten nunmehr ausschreiben kann, um mit einem neuen Partner zukünftig bessere Renditen erzielen zu können. Alle Seiten gehen davon aus, dass diese Umstellung den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die bereits vorhandenen Versorgungszusagen deutlich reduzieren wird. Die Gewerkschaften werden bei den Kriterien in der Ausschreibung beteiligt. Bis zum Herbst 2019 soll dann der Anbieterwechsel erfolgen.

2.    Verhandlungszusage

Nach dem Anbieterwechsel wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf auf der Basis neuer Zahlen zwischen der KKH und den Gewerkschaften erneut verhandelt. In diesen Verhandlungen wird ein ggf. erforderlicher zusätzlicher Beitrag der Arbeitnehmer dauerhaft festgeschrieben.

3.    Erhöhung des Arbeitnehmeranteils um 0,4 Prozent zum 1. Januar 2020

Bis zum Abschluss der vorgenannten Verhandlungen wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 ein um 0,4 Prozent erhöhter Arbeitnehmeranteil erhoben. Die Größenordnung des zusätzlicher Eigenanteils orientiert sich an den Festlegungen in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der VBL.

4.    Altersversorgung für Beschäftigte, die nach dem 30. September 2018 eingestellt wurden und werden

KKH, ver.di und GdS waren sich zudem einig, auch für die Altersversorgung der nach dem 30. September 2018 hinzukommenden Beschäftigten eine tarifliche Lösung verbindlich anzustreben. Diese soll bis spätestens Ende 2019 vereinbart sein. Bereits jetzt wurde festgelegt, dass die KKH für diese Altersversorgung 3,0 Prozent des Bruttogehaltes aufwendet und die neuen Beschäftigten 0,4 Prozent von ihrem Bruttoentgelt als Eigenanteil in dieser Altersversorgung einzahlen werden. 

Die GdS begrüßt ausdrücklich, dass wir eine gemeinsame Lösung in der Frage der betrieblichen Altersversorgung gefunden haben.

Die entscheidenden Punkte für uns sind:

–    keine Einschnitte in die zugesagten Leistungen, wie wir das immer gefordert haben

–    ein Wechsel des Durchführungsweges, um die finanzielle Entwicklung positiver zu gestalten als zuletzt und damit die Kolleginnen und Kollegen so weit wie möglich zu entlasten

–    beim zusätzlichen Eigenanteil nicht über das Niveau zu gehen, das in anderen Versorgungssystemen akzeptiert werden musste

–    keinen tariflosen Zustand bei der Altersversorgung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu akzeptieren

Durch den mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zugestandenen erhöhten Eigenanteil von 0,4 Prozent ist der Weg für Gehaltserhöhungen ab dem 1. Januar 2019 frei.

GdS – wir vertreten Ihre Interessen!

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft unter www.gds.de/beitritt.

Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stv. GdS-Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster (alle KKH)