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protaxplus: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt – eine erste Hilfestellung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Ihnen und uns mitgeteilt wurde, hat der Arbeitgeber den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Protaxplus gestellt, was wir sehr bedauern.

Es liegt selbstverständlich in der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers, solche Schritte zu gehen, allerdings hätten wir uns auf Grundlage der vorhergehenden, durchaus erfolgversprechenden Verhandlungen ein anderes Ergebnis gewünscht.

Da der Arbeitgeber aber nunmehr den Schritt Richtung Insolvenz gegangen ist, möchten wir Ihnen als unsere Mitglieder gerne auf diesem Wege ein paar wichtige Informationen zukommen lassen. Selbstverständlich ist dies in dieser Form nur allgemein und unabhängig vom konkreten Einzelfall möglich.

In diesem Sinne auch die erste gute Nachricht:

Über Ihre Mitgliedschaft bei uns genießen Sie Rechtsschutz. Sollten Sie also Fragen haben oder es zu konkreten rechtlichen Problemen mit dem Arbeitgeber kommen, können Sie uns in der GdS-Bundesgeschäftsstelle erreichen:

Einfach unter Telefon (02 28) 9 77 61-27 anrufen oder eine E-Mail an sekretariat.juristen@gds.de schicken.

Was bedeutet der Insolvenzantrag für das konkrete Arbeitsverhältnis?

Grundlegend ändert der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts an dem bestehenden Arbeitsverhältnis. Ihr Arbeitsverhältnis besteht mit den gleichen Rechten und Pflichten fort. Sie sind also weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet, der Arbeitgeber weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgeltes.

Was können Sie jetzt tun?

Sie sollten sich bei der Bundesagentur für Arbeit über Arbeitslosengeld (ALG I) sowie Insolvenzgeld beraten lassen. Da die Bearbeitungszeiten teilweise sehr lang sind, sollten Sie kurzfristig einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vereinbaren.

Bezüglich des Insolvenzgeldes können Sie auch schon vorab Informationen unter der folgenden Internetadresse der Bundesagentur für Arbeit einsehen:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/insolvenzgeld-arbeitnehmer

Zudem sollten Sie zeitnah überprüfen, ob Ihre Gehaltszahlungen pünktlich und in vollem Umfang vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie den Arbeitgeber unverzüglich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Gerne können Sie sich in solchen Fällen auch an uns wenden.

Kann ich weiterhin Urlaub nehmen?

Sie können auch wie gewohnt weiterhin Urlaub beantragen und nehmen. Wie auch zuvor kann der Arbeitgeber einen solchen Urlaubsantrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Der Urlaub ist wichtig: Denn zum einen kann er gerade jetzt dazu dienen, erst einmal etwas Abstand von der ganzen Situation zu bekommen. Zum anderen kann er zum Beispiel auch dazu genutzt werden, sich auf dem Arbeitsmarkt umzusehen und Bewerbungen zu schreiben.

Was ist, wenn ich krank werde?

Selbstverständlich besteht bei Krankheit auch nach dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Das heißt, der Arbeitgeber hat Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen während einer Krankheit Ihr Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen fortzuzahlen, danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Sollte der Arbeitgeber keine Auszahlung mehr vornehmen können, da kein Geld mehr vorhanden ist, wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse. Es kann auch eine spätere Erstattung über das Insolvenzgeld erfolgen.

Kann ich bereits jetzt ein Zwischenzeugnis verlangen?

Sie haben einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis von Ihrem Arbeitgeber. Dies bietet sich auch an. Denn zum einen können Sie bereits jetzt bei Unstimmigkeiten über Ihre Bewertung mit dem Arbeitgeber verhandeln, auch gerne mit unserer Hilfe. Zum anderen legt sich der Arbeitgeber mit den Beurteilungen im Zwischenzeugnis grundsätzlich auch für das spätere Endzeugnis fest.

Mit einem guten Zwischenzeugnis erhöhen Sie für den Fall, dass Sie sich bewerben möchten, zudem Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im Ergebnis bedeutet dies:

Dies ist eine Situation, die sich keiner wünscht, die der Arbeitgeber aber geht. Wir werden Sie selbstverständlich dabei begleiten!Die hier aufgenommenen Punkte stellen für Sie einen ersten Überblick dar. Sollte das Insolvenzverfahren später eröffnet werden, gelten weitere Regeln, wie zum Beispiel zum Urlaubsentgelt oder auch zur Möglichkeit des Insolvenzverwalters, die Kündigungsfristen auf drei Monate zu verkürzen.

Wir beraten Sie hier gerne und stehen an Ihrer Seite!