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AOK Baden-Württemberg: Betriebsrentenwechsel – Keiner darf zurückbleiben!

Der Wechsel des Betriebsrentensystems von der ZVK zur AOK-Rente darf nicht zu einer schlechteren Betriebsrente führen. Dieses Leistungsversprechen hat sich die GdS auf die Fahne geschrieben bei dem Gespräch mit der AOK am 19. Februar 2020 in Stuttgart.

Nicht das Ob, sondern nur das Wie liegt in unserer Hand!

Es ist eine Entscheidung der AOK, den Systemwechsel zu vollziehen. Darauf hat die GdS keinen Einfluss. Was wir aber beeinflussen können, ist, wie dieser Wechsel erfolgen muss. Dafür brauchen wir Kenntnisse darüber, was perspektivisch für den individuellen Beschäftigten passieren kann, wenn die betriebliche Altersversorgung über die AOK-Rente erfolgt.

Diese Berechnungsgrundlage wurde im Ansatz, aber noch nicht abschließend besprochen. Dabei spielen Faktoren wie Alter, Arbeitszeitform sowie Renteneintrittsalter eine entscheidende Rolle.


Die GdS hat die AOK aufgefordert, hierzu Informationen und Zahlen bereitzustellen.

Wie immer führen viele Wege nach Rom!

Sollte die Berechnung ergeben, dass der Wechsel finanziell nachteilig ist, steht die GdS für einen Ausgleich dieses Nachteils. Hierfür gibt es viele denkbare Wege – welcher dann letztlich einzuschlagen ist, ist in den nächsten Wochen noch zu diskutieren.

Die Gespräche werden am 25. März 2020 fortgesetzt.

Für die GdS verhandeln: Siglinde Hasse (GdS-Bundesgeschäftsführerin und Verhandlungsführerin), Marco Eberle (AOK Baden-Württemberg) und Christina Schlegel (GdS-Bundesgeschäftsstelle)