Nachdem der Tarifvertrag zur Ballungsraumzulage bereits seit Ende 2024 ausgelaufen war, konnte sich die GdS mit der AOK Bayern nun auf eine neue, verbesserte Regelung einigen.
Was ist neu?
Erweiterter persönlicher Geltungsbereich:
Während die frühere Fassung ausschließlich die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK Bayern erfasste, werden zukünftig auch die dual Studierenden einen Anspruch auf die Ballungsraumzulage erhalten.
Erhöhung und Dynamisierung der Zulage:
Zuletzt erhielten Anspruchsberechtigte in Vollzeit eine monatliche Zulage von 136,21 Euro brutto. Diese Zulage wird nun auf 150,54 Euro brutto erhöht. Künftig wird dieser Betrag dann entsprechend der Vergütungserhöhungen aus der AOK Einkommensrunde angepasst. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage anteilig.
Grenzbetrag erhöht bzw. abgeschafft:
Der Grenzbetrag für Beschäftigte wird auf 4.380,81 Euro brutto erhöht. Für Auszubildende wird der Grenzbetrag abgeschafft.
Ergänzende Leistungen für Kinder:
Die ergänzende Leistung für Kinder wird auf 40,15 Euro brutto erhöht. Der Kindergrenzbetrag wird auf 6.017,73 Euro brutto erhöht.
Positiv hervorheben möchten wir, dass die AOK Bayern die Zulage über die Laufzeit des „alten Tarifvertrages“ hinaus weiter an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt hat. Die Differenz zwischen der alten und neuen Zulage wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 seitens der AOK Bayern beglichen.
Wir freuen uns für die Kolleginnen und Kollegen, dass wir gemeinsam mit der AOK Bayern weiterhin eine Regelung treffen konnten, die die regionalen Besonderheiten zumindest finanziell auffangen.
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