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AOK Bayern: TV Ballungsraumzulage wird fortgeführt

GdS und AOK Bayern haben sich auf die Fortsetzung des Ballungsraumzulagentarifvertrages verständigt.

Damit wird erneut den hohen Lebenshaltungskosten im Raum München sowie der besonderen Infrastruktur in Bayern Rechnung getragen.

Wie bereits in den Vorjahren folgen die Regelungen des Tarifvertrages den entsprechenden Vorschriften für bayerische Landesbeamte, so dass im Hinblick auf diese ergänzende Leistung zur sonstigen tariflichen Vergütung eine Gleichbehandlung der beiden Statusgruppen sichergestellt ist.

Von der Ballungsraumzulage profitieren sowohl die Azubis der AOK Bayern, die die Zulage jeweils zu 50 Prozent erhalten, als auch Teilzeitbe­schäftigte, denen die Zulage entsprechend dem Maß ihrer individuell verkürzten Arbeitszeit zusteht.

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und sieht die Zahlung der Ballungsraumzulage in folgender Höhe vor:

Ab 1. Januar 2022:

· 122,69 € plus 32,72 € als Kinderzuschlag

· Grenzbetrag: 3.900,00 €, für Azubis: 1.433,26 €

· Kindergrenzbetrag: 5.349,09 €

Ab 1. Juli 2022:

· 126,49 € plus 33,73 € als Kinderzuschlag

· Grenzbetrag: 3.900,00 €, für Azubis: 1.433,26 €

· Kindergrenzbetrag: 5.349,09 €

Ab 1. Januar 2023:

· 132,50 € plus 35,34 € als Kinderzuschlag

· Grenzbetrag: 3952,31 €, für Azubis: 1.483,26 €

· Kindergrenzbetrag: 5.498,86 €

Ab 1. September 2024:

· 136,21 € plus 36,33 € als Kinderzuschlag

· Grenzbetrag: 3952,31 €, für Azubis: 1.483,26 €

· Kindergrenzbetrag: 5.498,86 €

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Sie möchten gern noch mehr erreichen? Dann werden Sie GdS-Mitglied: www.gds.de/beitritt