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BA: Nachbesserungsbedarf im Tarifvertrag

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

der dbb hat die Bundesagentur für Arbeit in letzten Termin am 21. und 22. Februar direkt mit den Unwuchten im Bezahlungssystem konfrontiert. Die Bezahlung der INGA-Berater im SGB III und der Fallmanager SGB II passt so nicht mehr in die Tariflandschaft. Die Arbeit mit sehr herausfordernden Kundengruppen muss mehr gewürdigt werden. Hier ist eine Anpassung überfällig, scheitert aber an der Arbeitgeberseite.

Tarifpflege
Auch im Manteltarifvertrag haben wir drei Punkte angesprochen, die angepackt werden müssen.

  • Die Jahressonderzahlung soll bei Ausscheiden anteilig ausgezahlt werden. Bislang gehen Beschäftigte, die vor dem Stichtag am 1. Dezember ausscheiden, leer aus. Das führt zu nicht erklärbaren Ungerechtigkeiten.
  • Erziehungszeiten sollten auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden. Es ist unverständlich, warum die Anrechnung bei Beamten funktioniert, aber nicht bei Arbeitnehmenden.
  • 2022 muss es möglich sein, dass es einen Tag Sonderurlaub nicht nur für Ehepartner, sondern für alle Eltern gibt, die sich der Verantwortung für ihre Kinder annehmen.

Funktionsstufen
Wichtig ist, dass die vielfach ausgebrachte Funktionsstufe für persönlichen Kundenkontakt ein Update erhält. Digitaler und telefonischer Kundenkontakt bzw. Beratungskompetenz muss in gleichem Maße berücksichtigt werden. Auch in den unteren Tätigkeitsebenen gibt es Nachsteuerungsbedarf. Hier werden abgeschlossene Berufsausbildungen nicht immer konsequent mit Funktionsstufen berücksichtigt.

Sonstiges
Zur Diskussion standen auch die Tarifierung der Fachkonzepte Regionaldirektion und „Stab-Beauftragte für Chancengleichheit“. Daneben prüfen Arbeitgeber und dbb die Einführung eines Digitalisierungs-Tarifvertrags, sind hier aber noch in einem sehr frühen Stadium.