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BKK VBU: Verhandlungsergebnis angenommen

Kurz vor Weihnachten haben sich BKK VBU und GdS auf einen Tarifabschluss zur Gehaltsrunde 2023 geeinigt. Zwischenzeitlich haben wir unsere Mitglieder über die Annahme bzw. Ablehnung des Verhandlungsergebnisses abstimmen lassen. Mit einer Zustimmung von 80 Prozent haben unsere Mitglieder für eine Annahme des Ergebnisses votiert. Damit geht die Gehaltsrunde mit folgendem Ergebnis zu Ende:

  • Zahlung einer Inflationsprämie in Höhe von 1.500 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig, mindestens 500 Euro; Auszubildende 500 Euro), im Januar 2023
  • Erhöhung der Tabellengehälter um 6,0 Prozent, mindestens aber um 175 Euro ab dem 1. Juli 2023
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro ab Juli 2023
  • Zahlung einer weiteren Inflationsprämie von 1.500 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig, mindestens 500 Euro; Auszubildende 500 Euro) im Januar 2024
  • Dauerhafte Zahlung einer Internetpauschale in Höhe von monatlich 40 Euro ab dem 1. Ja­nuar 2024
  • Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 (24 Monate)

Insgesamt bewegt sich dieses Ergebnis am oberen Rand aktueller Abschlüsse in der Sozialversicherung. Es ist uns gelungen, den Maximalbetrag der steuerfreien Inflationsprämie bis Ende 2024 auszuschöpfen. Wir bedauern, dass die Auszahlung für Teilzeitbeschäftigte anteilig erfolgt und zudem auch eine Kürzung für Monate ohne Entgeltanspruch vorgesehen ist. Wir haben die volle Auszahlung an alle Beschäftigten gefordert, was nicht durchsetzbar war. Der Mindestbetrag von 500 Euro tröstet darüber nur wenig hinweg.

Die lineare Erhöhung um 6,0 Prozent entspricht den Ergebnissen bei TK oder MD. Wermutstropfen sind die sechs Leermonate von Januar bis einschließlich Juni 2023, erfreulich ist hingegen der relativ hohe Mindestbetrag von 175 Euro, der für die unteren Gehaltsgruppen und -stufen eine überdurchschnittliche Gehaltsanhebung bedeutet, also dort, wo sie aktuell sicherlich am dringendsten gebraucht wird.

Wir haben mit Blick auf die hohe Inflation und den mit der Erhöhung um 6,0 Prozent ohnehin nicht verbundenen vollständigen Kaufkraftausgleich vorgeschlagen, bei dieser Erhöhung einmalig auf die Anrechnung der Besitzstände zu verzichten. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich das ge­wünscht und – nicht zu Unrecht – darauf verwiesen, dass Beschäftigte mit Besitzstand seit vielen Jahren keinen echten Inflationsausgleich erhalten haben und nun eine besonders starke Einbuße erleben werden. Leider sind wir auch mit diesem Vorschlag nicht durchgedrungen. Natürlich gibt es auch Stimmen, die das weiterhin zum Teil erheblich unterschiedliche Bezahlungsniveau bekla­gen und für einen Verzicht auf die Abschmelzung der Besitzstände kein Verständnis gehabt hätten. Wir bedauern trotzdem außerordentlich, dass das einmalige Aussetzen der Anrechnung auf die Besitzstände in der aktuellen Situation nicht erreich­bar war. Denn mit einer einmaligen Aussetzung der Besitzstandsanrechnung hätten beiden Sichtweisen sicher besser leben können.

Uneingeschränkt erfreulich ist allerdings, dass es uns gelungen ist, eine Internetpauschale für die Aufwendungen von mobilem Arbeiten von 40 Euro monatlich auf Dauer durchzusetzen. Das wird vielen Kolleginnen und Kollegen gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise helfen, auch wenn diese Regelung erst ab 2024 greift.

Nicht durchgedrungen sind wir schließlich mit un­serer Forderung nach einer Reduzierung der wö­chentlichen Arbeitszeit. Es bleibt dabei, dass wir als GdS-Tarifkommission die wöchentliche Arbeits­zeit von 39 Stunden für nicht mehr zeitgemäß hal­ten. Wir haben vorgeschlagen, diese Arbeitszeit stufenweise in einem übersichtlichen Zeitraum abzusenken. Aus Sicht der BKK VBU ist das vor dem Hintergrund der hohen Arbeitsbelastung nicht machbar. Unserer Argumentation, dass gerade die 39-Stunden-Woche ein Faktor ist, warum Beschäftigte die BKK VBU verlassen es und nicht einfach ist, neue Beschäftigte für die BKK VBU zu gewinnen, wollte man nicht folgen …

Ebenfalls noch nicht einigen konnten wir uns auf die aus unserer Sicht zwingend notwendige Ergänzung des Entgeltgruppenkataloges um wei­­tere, vor allem aktuellere Stellenbezeichnungen. Es wäre für die Transparenz der tariflichen Ein­­gruppierung dringend nötig, wenn die bestehen­den Tätigkeitsmerkmale an die aktuelle Realität in der BKK VBU angepasst würden. Hierzu wurde uns Gesprächsbereitschaft im Anschluss an die Gehaltsrunde signalisiert. Wir wer­den dieses Thema also in jedem Fall weiter auf der Agenda haben.

Insgesamt haben wir aus Sicht der GdS-Tarifkom­mission ein vertretbares Ergebnis erreicht, dem unsere Mitglieder mit einer sehr deutlichen Mehr­heit zugestimmt haben.

Trotzdem: Es bleibt viel zu tun!

Unterstützen Sie unsere Arbeit! Es geht um Ihre Arbeitsbedingungen!

Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt

Für die GdS verhandeln:

Stephan Kallenberg (stellv. GdS-Bundesgeschäfts­führer), Kathrin Laufer, Simone Maier, Elli Weiß, Nicole Zoberbier, Thomas Lenz und Frank-Christian Lüth (alle BKK VBU)