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Bundesagentur für Arbeit: Bürgergeld – ein neues Miteinander in den Jobcentern?

Überwiegend positiv bewertet die GdS den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes. „Der Gesetzgeber erkennt aus unserer Sicht die Zeichen der Zeit, die nicht geprägt ist von galoppierender Arbeitslosigkeit, sondern von demografischem Wandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel“, so der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner. „Die Aus- und Weiterbildung steht somit im Zentrum des Bürgergeldes. Damit geht auch eine weniger fordernde und stärker fördernde Ansprache an Leistungsberechtigte einher.“

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) ersetzen. Kern der vielfältigen neuen Regelungen ist ein stärkerer Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung. Verschiedene Einzelmaßnahmen sollen das Miteinander zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten auf eine vertrauensvollere Basis stellen.

Unter anderem soll die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsplan ersetzt werden. Der Kooperationsplan soll in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam von Jobcenter und Leistungsberechtigten erarbeitete Eingliederungsstrategie dokumentieren und als roter Faden dienen.

Während der ersten sechs Monate nach Abschluss des Kooperationsplans soll künftig eine „Vertrauenszeit“ gelten. Das bedeutet, dass in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs nicht verlangt werden kann, dass ein Leistungsbezieher sich auf einen bestimmten Job bewirbt oder an einer Fördermaßnahme teilnimmt. Bestehen bleiben sollen allerdings Sanktionsmöglichkeiten bei Meldeversäumnissen.

Dazu Maik Wagner: „Dies begrüßen wir. Termine wahrzunehmen oder fristgemäß abzusagen, gebietet der Respekt vor den Beschäftigten in den Jobcentern. Ein praktisch bedingungsloses Grundeinkommen ohne jegliche Sanktionsmöglichkeiten lehnen wir ab.

Weitere Erleichterungen für Leistungsberechtigte betreffen unter anderem die Vermögensfreistellung, die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro, ein „Bürgergeldbonus“ für Weiterbildungsmaßnahmen und vieles mehr.

„Der Bundesarbeitsminister selbst nennt die Einführung des Bürgergeldes richtigerweise die größte Reform des Sozialstaats seit 20 Jahren“, erklärt der GdS-Bundesvorsitzende und fordert: „Umso wichtiger ist es jetzt, den Beschäftigten in den Jobcentern zuzuhören, sie mitzunehmen und zu schulen, damit sie die neuen Regelungen umsetzen und auch in der Praxis „leben“ können. Ein ausreichender Personalschlüssel und ein funktionierendes Change-Management sind dafür essenziell.“