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DAK-Gesundheit: Inflationsausgleich soll reichen

Es kommt natürlich nicht überraschend, dass die DAK-Gesundheit unsere Forderungen zur Gehaltsrunde im Rahmen unseres Tarifgespräches am 2. Februar 2026 zurückgewiesen hat! Und auch die Argumente waren zu erwarten, werden sie uns so bzw. so ähnlich ja auch von anderen Tarifpartnern in der GKV entgegengehalten.

Ja, die finanzielle Situation …

Die Arbeitgeberseite verweist auf die angespannte finanzielle Lage der GKV. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen hätten sich in den vergangenen Jahren verschärft. Das wissen wir, allerdings ist der Anteil der Verwaltungskosten so gering, dass das Sparen an den Beschäftigten nicht wirklich helfen wird.

Daneben wurden dann die politischen Bestrebungen angeführt, die Beschäftigten in der GKV künftig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu vergüten. Diese Absicht ist bekannt und wird von der GdS mit unserer „Hände weg!“-Kampagne entschieden bekämpft. Die GKV wird weder finanziell stabiler noch erfolgreicher, wenn man die Beschäftigten demotiviert, die jeden Tag im politisch gewollten Wettbewerb alles geben!

Zu gute Abschlüsse?

Und schließlich konfrontierte uns die DAK-Gesund­heit mit einem Vergleich der Gehaltserhöhungen mit der Inflationsrate in den letzten Jahrzehnten. Daraus schließt der Arbeitgeber: Weil die Gehaltserhöhungen fast immer über der Inflationsrate lagen, soll es jetzt nur ein „Inflationsausgleich“ sein!

Angeboten wurde uns:

  • Erhöhung um 2,0 Prozent ab 1. Oktober 2026
  • Erhöhung um 1,0 Prozent ab September 2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 50 Euro zu den gleichen Zeitpunkten
  • Laufzeit bis zum Juni 2028 (30 Monate)

Das ist nicht einmal ein Inflationsausgleich!

Denn selbst wenn man für 2026 und 2027 eine Inflation von circa 2,0 Prozent annimmt: Das Angebot enthält faktisch 17 (!) Leermonate in den Jahren 2026 und 2027 und sieht für 2028 gar keine Steigerung vor, obwohl die Laufzeit die Hälfte der Jahres 2028 umfasst. Wir reden also über Reallohnverluste!

Kein Mindestbetrag?

Wir haben neben der prozentualen Forderung bewusst auch einen Mindestbetrag gefordert. Denn auch wenn die Inflation gesunken ist, drücken die Kosten für Miete, Lebensmittel und Energie viele Kolleginnen und Kollegen in den unteren Vergütungsgruppen nach wie vor massiv. Wenn es wenig zu verteilen gibt, muss man gerade auf diese Beschäftigtengruppe schauen. Dazu gab es keine Aussage!

„Umbauen“ will die DAK-Gesundheit die Jubiläumszuwendung. Aus Sicht der GdS ist eine frühere und gleichmäßigere Wertschätzung für die Treue zur DAK-Gesundheit sicher wünschenswert. Es darf aber nicht nur umverteilt werden, indem frühere Zuwendungen für jüngere Kolleginnen und Kollegen aus der Kürzung der Jubiläumszuwendungen nach 25-, 40- und 45jähriger Betriebszugehörigkeit finanziert werden. Einen konkreten Vorschlag hatte die DAK-Gesundheit aber noch nicht dabei!

Was können Sie jetzt tun?

Es stehen uns eine anspruchsvolle Gehaltsrunde bevor. Um in diesem Umfeld weiter überzeugend auftreten und – falls notwendig – auch Druck aufbauen zu können, ist eine starke und wachsende Mitgliedschaft entscheidend.

Für Sie in der GdS Tarifkommission aktiv:
Birte Ammon, Christian Bösing, Stephan Maaß, Regina Schelling, Markus Schmidt, Michael Winkelhorst, Alexandra Decker, Franziska Hornauer, Anette Klink, Stefan Obermann, Thomas Weber, Thilo Welsch

Stärker gemeinsam! Mitglied werden unter:

www.gds.info/beitritt

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