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Deutsche Rentenversicherung: Entgelterhöhung um 2,8 % zum 1. Mai

 

Am 26. März sind die Mitglieder der Tarifkommission der GdS mit den Vertreter/innen der TgDRV, DRV KBS und DRV Bund digital zu einem Tarifgespräch zusammengekommen. Dabei haben sie an den an den letzten gemeinsamen Termin im Herbst 2025 angeknüpft, um weiter auszuloten, mit welchen Themenschwerpunkten das Tarifrecht der Deutschen Rentenversicherung weiterentwickelt werden sollte.

Wie auch schon bei der letzten Zusammenkunft in Bochum erkennbar, sehen die Vertreter/innen der AgTA DRV jedoch kaum die Möglichkeit, einzelne Themen für die Beschäftigten verbindlich zu tarifieren, sondern verfolgen vielmehr den Ansatz eines tarifrechtlichen Rahmens, der ihnen das volle Ermessen für die Ausgestaltung bietet. Ein Ansatz, der aus Sicht der GdS-Tarifkommission nicht als verlässliche Weiterentwicklung des Tarifrechts verstanden werden kann und Konkretisierungen hin zu mehr und übergreifender Arbeitsplatz- und Arbeitgeberattraktivität vermissen lässt.

Tarifrecht ist dazu da, verbindliche Parameter zu verankern – so wie im Zuge der letzten Einkommensrunde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 vereinbart wurde.

Wir bleiben dran.

Stärken Sie sich!

Mitglied werden unter: www.gds.info/beitritt

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