In einer dritten Verhandlungsrunde am 8. Juli 2025 haben sich GdS und DGUV auf einen Tarifabschluss verständigt. Erfreulicherweise haben wir mehr erreicht als die bloße Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes. Die wichtigsten Eckpunkte:
I. Entgelt
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro ab dem 1. April 2025
- weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
Zusätzlich konnten wir erreichen, dass folgende Tabellenwerte vor der prozentualen Erhöhung zum 1. April 2025 gesondert erhöht werden:
- EG 8 Stufe 6 um 60 Euro
- EG 8 Stufe 7 um 80 Euro
- EG 9c Stufe 6 um 50 Euro
- EG 9c Stufe 7 um 60 Euro
Die Ausbildungsentgelte werden ab 1. April 2025 und ab 1. Mai 2026 um jeweils 75 Euro monatlich erhöht.
II. Regelung zur Arbeitszeit
Die Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit werden ab dem 1. Juli 2025 monatlich um 200 Euro bzw. 100 Euro angehoben.
Zum 1. Juli 2025 wird der BG-AT um eine Öffnungsklausel ergänzt, die die Einrichtung von Zeitwertkonten ermöglicht, womit ein Ansparen für ein Sabbatical, eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit oder für Freistellung zur Kinderbetreuung bzw. für Pflegezeit verwendet werden kann.
Ab dem Kalenderjahr 2027 erhalten alle Beschäftigten, Auszubildenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub.
III. Sonstiges
Es gilt eine Übernahmeverpflichtung für Auszubildende, die mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ abgeschlossen haben.
Zukünftig besteht die Möglichkeit, die Entgeltgruppe 13 auch ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung zu erreichen, wenn eine entsprechende Tätigkeit aufgrund von langjährigen Erfahrungen und vertiefter Spezialkenntnisse ausgeübt wird.
Ab Januar 2026 erhalten Beschäftigte in den EG 1 bis EG 8, die eine Beschäftigungszeit von 20 Jahren zurückgelegt haben, den Krankengeldzuschuss nach Ablauf der Entgeltfortzahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Nettokrankengeld und dem Nettoentgelt.
Der BG-AT wird ab sofort um eine verbindliche Regelung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement erweitert, die den Personalräten insbesondere die Möglichkeit gibt, eine Dienstvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu schließen und so verbindliche Angebote für alle Beschäftigten in der DGUV zu erreichen.
Der Zuschuss zur Entgeltumwandlung wird ab dem 1. Januar 2026 von zwölf Prozent auf 15 Prozent erhöht.
Insgesamt haben wir also an durchaus entscheidenden Punkten mehr erreicht als im öffentlichen Dienst. Die zusätzliche, vorgeschaltete Erhöhung der beiden letzten Stufen in den Entgeltgruppen 8 und 9c ist ein erster Schritt, um die Tabelle zum BG-AT weiter aufzuwerten. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns in den Entgeltgruppen 8 bis 10 insgesamt weitere Verbesserungen gewünscht haben. Mehr als die Erhöhung der vier Einzelbeträge war aber auf der Arbeitgeberseite nicht durchzusetzen.
Der Krankengeldzuschuss in Höhe eines echten Nettoausgleiches für langjährige Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 ist eine wertvolle soziale Komponente, um gerade diesen Personenkreis bei längeren Erkrankungen besser abzusichern. Die tarifliche Rahmenregelung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement wird nach unserer Einschätzung dazu führen, dass dieses Thema in den einzelnen Trägern mehr Aufmerksamkeit bekommt und von den Personalräten noch besser durchgesetzt werden kann.
Und schließlich ist die Erhöhung des Zuschusses zur Entgeltumwandlung auf 15 Prozent des Umwandlungsbetrages ein Erfolg.
Über die Ziele und Perspektiven für weitere tarifliche Verbesserungen bleiben wir mit den Kolleginnen und Kollegen im Gespräch kommen. Wir werden deshalb nach der Sommerpause einen weiteren Videocall anbieten.
Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsführer), Torsten Adam (BGHM), Sven Both (BG BAU), Thomas Kästner (BGN), Ann Piethold (BG ETEM), René Schmidt (BG ETEM), Dieter Schüttler (BG RCI) und Thomas Wehner (DGUV)
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