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DGUV: Tarifabschluss zur Einkommensrunde 2020 – Entgeltsteigerungen zu Krisenzeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
2020 stellt ein besonderes Jahr für alle Tarifverhandlungen dar. Trotzdem ist es auch am Tariftisch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelungen, Tarifsteigerungen zu vereinbaren. Die Ergebnisse orientieren sich – wie in den letzten Jahren auch – an den Ergebnissen mit Bund und Kommunen.

Die Kernelemente des Tarifergebnisses im Detail:

Entgelterhöhungen und Laufzeit

●    lineare Entgelterhöhung um 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro ab 1. April 2021

●    lineare Entgelterhöhung um weitere 1,8 Prozent ab 1. April 2022

●    Auszubildende erhalten zu diesen beiden Terminen eine Erhöhung um jeweils 25 Euro.

●    Laufzeit bis Ende Dezember 2022

Übernahme der Auszubildenden

Die Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden werden in der bisherigen Form fortgeführt.

Einmalige Corona-Sonderzahlung

Bereits vor der Entgeltrunde hatten sich GdS und DGUV auf die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung geeinigt. Alle Tarifbeschäftigten erhalten steuer- und sozialversicherungsfrei eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8), 400 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 12) und 300 Euro (Entgeltgruppen 13 bis 15) sowie 200 Euro für Auszubildende, zahlbar spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

Weitere Themen

Außerdem haben wir erreicht, dass zeitnah nach Abschluss eines Tarifvertrages für die Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen durch den Bund Gespräche mit der GdS geführt werden zur Prüfung der Übernahme des Tarifergebnisses für die Studierenden in der Unfallversicherung.

Wir haben die Gelegenheit genutzt, um eine seit längerem bestehende Forderung der GdS erneut ins Gedächtnis zu bringen – die Beibehaltung der Stufenlaufzeiten bei der Höhergruppierung. Im Rahmen der Tarifpflege haben wir bereits vor einiger Zeit die Beibehaltung der Stufenlaufzeiten bei der Höhergruppierung einer zunächst nur vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit erreicht. Ein erster Erfolg! Jedoch geht uns diese Regelung noch nicht weit genug, da noch immer zahlreiche Beschäftigte Stufenlaufzeiten verlieren, wenn es zu Höhergruppierungen kommt. Daher werden wir dieses Thema im Laufe des nächsten Jahres wieder aufgreifen.