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IKK – Die Innovationskasse: Aufgeschoben, nicht aufgehoben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen unserer tarifpolitischen Initiative hat die GdS auch gegenüber der IK darauf gepocht, zum Ausgleich der historisch hohen Inflation und in Ergänzung zu den tariflich vorgesehenen prozentualen Steigerungen schon in diesem Winter eine Inflationsprämie zu zahlen. Dazu war die Arbeitgeberseite aber nur bereit, wenn wir an anderer Stelle entgegenkommen. Insbesondere gab es den Wunsch einer befristeten Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich, um der aktuell in vielen Bereichen sehr hohen Arbeitsbelastung entgegenzuwirken. Unsere Mitglieder haben dieser Verknüpfung die Zustimmung eindeutig verweigert.

Inflationsprämie noch nicht gescheitert

Weitere Gespräche wurden dann von der IK zunächst abgesagt. Eine erneute Anfrage der GdS ergab aber, dass man sich weiterhin die Zahlung einer Inflationsprämie in 2023 vorstellen könnte. Die IK bleibt aber dabei, dass man mit dieser Frage auch eigene, arbeitsgeberseitige Verhandlungsziele verbinden möchte. Wie auch andere Arbeitgeber in der Sozialversicherung, die im Jahr 2022 einen Tarifabschluss bis Ende 2023 ausgehandelt haben, gibt es offenbar keine Bereitschaft, eine steuerfreie Inflationsprämie ohne ein Entgegenkommen der GdS bei anderen tariflichen Regelungen zu zahlen. Wir werden das nun in unserer Tarifkommission abschließend beraten und dann gegebenenfalls erneut zur Abstimmung stellen. Unabhängig vom Ausgang dieser Beratungen werden wir als GdS spätestens in der Vergütungsrunde 2024 die Inflationsprämie erneut auf die Agenda setzen. Denn eine steuerfreie Zahlung von bis zu 3.000 Euro ist nach aktueller Rechtslage bis Ende 2024 möglich.

Jobrad, Jobticket …

Ein weiterer offener Punkt aus der letzten Vergütungsrunde sind die von uns geforderten Mobilitätshilfen. Bereits im letzten Jahr haben wir über die dauerhafte Finanzierung eines Jobtickets durch die IK verhandelt. Grundsätzlich bestand auf Arbeitgeberseite Bereitschaft, die Kolleginnen und Kollegen durch ein Jobticket zu unterstützen. Nachdem die dauerhafte Einführung des „Deutschland-Tickets“ diskutiert wurde, haben wir die Gespräche mit der IKK zunächst vertagt. Wir wollten sehen, welche Optionen und zu welchem Preis zukünftig alle Kolleginnen und Kollegen der IK eine Mobilitätsunterstützung unter Nutzung des Deutschland-Tickets machbar ist. Inzwischen steht fest: Das Deutschland-Ticket kommt, wird monatlich 49 Euro kosten und soll zum 1. Mai 2023 starten. Zudem ist inzwischen klar, dass Beschäftigte, deren Arbeitgeber einen Zuschuss von 25 Prozent zu diesem Ticket zahlen, einen zusätzlichen Rabatt von fünf Prozent erhalten sollen. Insgesamt würde das Ticket dann noch 34 Euro kosten. Wir werden die Arbeitgeberseite auf dieser Basis zur Fortsetzung der Gespräche auffordern. Denn so könnte die IK einen relevanten und zugleich auch nachhaltigen Mobilitätszuschuss dauerhaft leisten. In eine vernünftige Gesamtlösung könnte dann auch die Einführung des Jobrads eingefügt werden. Denn bei der Finanzierung eines Fahrrades als Jobrad über Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber zunächst. Diese Einsparung könnte dann als Zuschuss für den Beschäftigten zur Rate zurückfließen. Insgesamt könnte man so mit überschaubarem Aufwand eine Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen leisten.

Wir sind gespannt, wie sich die Arbeitgeberseite positioniert, nach dem uns im Rahmen der Vergütungsrunde 2022 ja bereits die Zusage gegeben wurde, nachhaltige Mobilität für die Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen.

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