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DRV Bund: DRV bricht Tarifrecht – GdS klagt!

Im April 2018 wurde der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ-DRV) mit der DRV Bund um weitere zwei Jahre verlängert. Er sieht vor, dass Beschäftigte, die vor dem 31. Dezember 2020 die tariflichen Voraussetzungen erfüllen, Altersteilzeit (ATZ) in Anspruch nehmen können.

Dies gilt in Personalabbau- und Restrukturierungsbereichen uneingeschränkt, in allen anderen Bereichen im Rahmen einer festgelegten Quote von maximal 2,5 Prozent der Beschäftigten.

Doch in diesem Jahr gab es eine herbe Enttäuschung: Kurz vor dem Stichtag für die Antragstellung (1. Juli 2019) wurde im Intranet veröffentlicht, dass in diesem Jahr keine ATZ mehr angeboten werde – weil die DRV Bund in den nächsten Jahren „unglaublich viele“ Beschäftigte altersbedingt verliere und man diesen Verlust nicht auffangen könne.

Wer nach dieser Meldung dennoch einen Antrag auf ATZ stellte, bekam eine Ablehnung mit der Begründung, dass betriebliche Belange einer ATZ-Vereinbarung entgegenstünden.

Nach Auffassung der GdS wird damit eindeutig der Tarifvertrag gebrochen!

Die im TV FlexAZ-DRV festgelegte Quote ist noch nicht ausgeschöpft. Danach wären noch rund 300 ATZ-Vereinbarungen möglich. Die Ablehnung einer ATZ-Vereinbarung aus betrieblichen Gründen ist nur in Einzelfällen zulässig, wenn Beschäftigte aufgrund besonderer Fachkenntnisse unverzichtbar sind.


Eine generelle Ablehnung von ATZ-Verträgen widerspricht dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des TV FlexAZ-DRV.

Kommt der Ruhestand so plötzlich???

Es verwundert doch sehr, dass unser Arbeitgeber noch im vergangenen Jahr den TV FlexAZ-DRV verlängert hat. Kennt die DRV Bund ihre eigene Personalstruktur etwa so schlecht? Weiß sie nicht, wie man das Rentenalter errechnet?!

Die DRV Bund hat den TV FlexAZ-DRV unterschrieben, somit bleibt sie auch an ihn gebunden. Die GdS hat daher ihren Mitgliedern, deren ATZ-Anträge abgelehnt wurden, Rechtsschutz gewährt; die Verfahren laufen.

Wir werden nicht akzeptieren, dass unser Arbeitgeber einseitig das Tarifrecht bricht. Tarifverträge sind dazu da, dass sich beide Seiten an die Verabredungen halten! Oder brauchen sich die Beschäftigen künftig auch nicht mehr an die tariflichen Regelungen zu halten?

Ein wertschätzender Umgang mit den Beschäftigten sieht sicherlich anders aus.

Wehret den Anfängen!!

Gleiches Recht für alle?! Wir machen Sie stark!