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DRV / DGUV / SVLFG / BA: Einkommensrunde 2023 – Am Ende steht nun ein gutes Ergebnis, der Weg dahin war zäh!

Es war ein Marathon: Mit drei Verhandlungsrunden, zwei Warnstreikwellen und Schlichtung! Die Schlichtungsempfehlung war nicht perfekt, aber eine gute Basis für das jetzt gefundene Ergebnis.

Neben den 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie, verteilt auf die Monate Januar 2023 bis Februar 2024, lag vor allem das auf dem Verhandlungstisch, was GdS und dbb immer gefordert haben und was von der Arbeitgeberseite stets abgelehnt worden ist: ein wirklicher und dauerhafter Inflations­ausgleich. Die zu März 2024 wirksam werdende Erhöhung der Tabellenentgelte um zunächst pauschal 200 Euro und darauf aufbauend 5,5 Prozent ergeben im Durchschnitt eine Erhöhung von gut 11,5 Prozent.

Dabei führen die 200 Euro natürlich dazu, dass die Erhöhung in niedrigeren Entgeltgruppen höher ist als bei den höheren Tabellenbeträgen. Zudem werden die Entgelte in den untersten Entgeltgruppen durch den Mindestbetrag von 340 Euro noch einmal besonders bedacht. Das ist angesichts der hohen Inflation gerade bei Energie und Lebensmitteln wichtig und richtig.

Erfreulich ist, dass Auszubildende, Praktikanten und Studierende neben der Inflationsausgleichsprämie in hälftiger Höhe mit der ab März 2024 folgenden Erhöhung der tariflichen Entgelte um 150 Euro ebenfalls eine Steigerung von deutlich über zehn Prozent erhalten.

Und weil die dauerhafte Erhöhung auch in der letzten Erfahrungsstufe der höchsten Entgeltgruppe durch diese beiden Schritte knapp 8,5 Prozent beträgt, ist auch für die höher eingruppierten Kolleginnen und Kollegen eine dauerhafte Sicherung der Kaufkraft gelungen.

Wichtig war für dbb und GdS zudem, dass die Schlichtung den Versuchen der Arbeitgeberseite, die Laufzeit auf über 24 Monate zu verlängern, eine klare Abfuhr erteilt hat. Richtig so!

Ergebnis der Tarifverhandlungen ist auch, dass neben den Entgelten die tariflichen Zulagen ab März 2024 um 11,5 Prozent angepasst werden. Außerdem wird die Übernahmeverpflichtung von Auszubildenden nach § 16a TVAöD für zwei weitere Jahre bis Ende 2024 verlängert. Eine gute Nachricht für den Nachwuchs und damit für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes!

Die Versuche der Arbeitgeber, durch Einschnitte an anderer Stelle eine Kompensation für die Erhöhungen zu erhalten, konnten abgewehrt werden.

Wermutstropfen gibt es aber auch: Mit der Forderung nach einer Altersteilzeitregelung konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen. Und unsere Forderung, die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auch für Teilzeitbeschäftigte in voller Höhe zu zahlen, war ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die 3.000 Euro anteilig.

Dennoch sind wir zufrieden! Im Vergleich zu anderen Abschlüssen der letzten Monate ist das Gesamtpaket ein großer Erfolg in unserem Bemühen, den Kolleginnen und Kollegen in der Inflation zu helfen und den Arbeitgeber Öffentlicher Dienst wieder attraktiver zu machen.

Für die Kolleginnen und Kollegen in der SVLFG gilt dieser Abschluss unmittelbar. Unsere Verhandlungspartner BA, DGUV und DRV werden wir kurzfristig auffordern, mit uns inhaltsgleiche Regelungen abzuschließen.

Und natürlich werden dbb und GdS diese Einkommensrunde erst als erfolgreich abgeschlossen betrachten, wenn das Ergebnis inhalts- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen worden ist.

Wir sagen an dieser Stelle einen großen Dank an alle GdS-Mitglieder, die sich in den letzten Wochen solidarisch gezeigt und sich an Warnstreiks und Kundgebungen beteiligt haben. Ohne diese Unterstützung wäre das jetzt erreichte Ergebnis nicht möglich gewesen. Es hat sich wieder einmal klar gezeigt:

WIR kommt weiter!

Unterstützen Sie unsere Tarifarbeit!

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