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DRV / DGUV / SVLFG / BA: Mogelpackung! – Fortsetzung der Tarifverhandlungen in Potsdam

Am 22. und 23. Februar 2023 wurden in Potsdam die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fortgesetzt. Die Arbeitgeberseite hat ein erstes Angebot vorgelegt, das von der dbb-Verhandlungs­kommission jedoch als nicht ausreichend zurückgewiesen wurde. Die Verhandlungen sind auch für die gesetzliche Renten-, Unfall- und landwirtschaftliche Sozialversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit maßgeblich.

Protest von dbb und GdS in Potsdam – Ansprache des dbb-Bundesvorsitzenden

„Wir werden den Arbeitskampf in den nächsten vier Wochen weiter intensivieren müssen“, bilanzierte der dbb Chef Ulrich Silberbach die enttäuschende zweite Verhandlungsrunde in Potsdam. „Bund und Kommunen sind offenbar weiterhin nicht wirklich abschlussinteressiert“, so Silberbach. „Vor allem die VKA spricht zwar von einem ‚überzeugenden Gesamtpaket‘, will uns aber letztlich eine unfaire Mogelpackung unterjubeln. So verhindert man weder die drohenden Reallohnverluste der Beschäftigten vor allem in den unteren Einkom­mensgruppen, noch wird man den Anforderungen an einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst gerecht.“ Besonders ärgerlich sei, dass die Kommunen weiter versuchten, ihre strukturellen finanziellen Probleme in Tarifverhandlungen zu lösen.

Angebot der Arbeitgeber

Nach Vorstellung der Arbeitgeber soll es nur geringe tabellenwirksame Erhöhungen bei einer sehr langen Laufzeit geben. Ein Mindestbetrag ist im Angebot nicht enthalten, er wird insbesondere von den kommunalen Arbeitgebern kategorisch abgelehnt.

Arbeitgeberangebot im Detail

● lineare Erhöhungen (auch für Auszubildende): 3,0 Prozent zum 1. Oktober 2023 und weitere 2,0 Prozent zum 1. Juni 2024

● Inflationsausgleichsprämie: 1.500 Euro im Mai 2023 (Azubis 750 Euro), 1.000 Euro im Januar 2024 (Azubis 500 Euro), Teilzeitkräfte nur anteilig

● Änderungen bei der Jahressonderzahlung:
Bund: 100 Prozent in den EG 1 bis 8, 90 Prozent in den EG 9a bis 12 und 80 Prozent in den EG 13 bis 15 jeweils ab 2023;
Kommunen: 75 Prozent ab 2023 in den EG 9a bis 15 sowie 90 Prozent für alle ab 2024

● keine unbefristete Übernahme der Auszubildenden

● kein Mindestbetrag

● keine Verlängerung der Altersteilzeit

● Laufzeit 27 Monate

Forderungen und Erwartungen

Die Gewerkschaften haben ihre Forderungen aufrechterhalten und erneut im Detail begründet. Im Einzelnen fordern dbb und GdS weiterhin:

● Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro

● Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Auszubildenden

● Laufzeit zwölf Monate

Des Weiteren erwarten dbb und GdS:

● zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes sowie Reduzierung der 41-Stunden-Woche für die Bundesbeamten

● Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

Mit Hinweis auf die schwierige finanzielle Lage in vielen kommunalen Bereichen haben die Arbeitgeber diese Forderungen erneut als unrealistisch abgelehnt. „Da die Arbeitgeber versuchen, ihre Haushaltssanierung durch den Griff in die Taschen unserer Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, wird sich der Tarifkonflikt in den nächsten Tagen deutlich verschärfen“, kommentierte dbb-Chef Silberbach die Blockadehaltung der Arbeitgeber. Der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner bewertete diesen drohenden Reallohnverlust für die GdS-Mitglieder als unannehmbar.

Bundesweite Protestaktionen

Die Verhandlungen werden ab dem 27. März 2023 in Potsdam fortgesetzt. Bis dahin wird die GdS gemeinsam mit dem dbb bundesweit zahlreiche Protestaktionen durchführen. Alle betrof­fenen GdS-Mitglieder sind gefordert, für die berechtigten Forderungen zu kämpfen und sich an den Aktionen vor Ort zu beteiligen. Auch die Bundesbeamten sind aufgerufen, in ihrer Freizeit an den Kundgebungen teilzunehmen.

Der GdS-Bundesvorstand hat am 24. Februar die Warnstreik-Freigabe bis Ende März erteilt.