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Durchbruch bei IKK-Tarifverhandlungen – Abschlussfähiger Kompromiss erzielt  

Am 20. April 2023 hat die GdS eine Einigung in der Vergütungsrunde 2023 erzielt. Nachdem sich die Arbeitgeber über drei Verhandlungsrunden den berechtigten Forderungen der GdS verweigert hatten, konnte unter dem Druck der erfolgten Warnstreiks in der vierten Runde unter schwierigen Vorzeichen schließlich ein Kompromiss erzielt werden.

Der Inhalt der Tarifeinigung im Detail:

  • Den Tarifbeschäftigten wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.400 Euro für Beschäftigte mit mindestens 19,25 Wochenstunden, für Beschäftigte unter 19,25 Wochenstunden und für Azubis 700 Euro.
  • In den Monaten von Oktober 2023 bis einschließlich Juni 2024 wird ein monatliches Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 100 Euro (bzw. 50 Euro bei unter 19,25 Wochenstunden und Azubis) gezahlt.
  • Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich summieren sich auf insgesamt 2.300 Euro (1.150 Euro bei unter 19,25 Wochenstunden und Azubis). Die Zahlungen erfolgen brutto = netto.
  • Ab 1. Juli 2023 Erhöhung der Tabellenvergütungen um 4,0 Prozent
  • Ab 1. Juli 2024 Erhöhung der Tabellenvergütungen um weitere 4,2 Prozent
  • Ab 1. Juli 2023 Erhöhung des Familienzuschlages von 140 Euro auf 150 Euro
  • Ab 1. Juli 2024 Erhöhung des Familienzuschlages von 150 Euro auf 160 Euro
  • 50 Prozent Zuschuss zum Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) im Wege der Erstattung
  • Erhöhung des Zuschusses zur Betriebsgemeinschaft von 13 Euro auf 30 Euro pro Jahr
  • Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024

Das Jobrad war in dieser Vergütungsrunde nicht durchsetzbar.

Für einen Gewerkschaftsbonus haben wir hart gekämpft, aber die Arbeitgeberseite hat diesen von Anfang bis Ende kategorisch abgelehnt. Daran wäre eine Tarifeinigung fast gescheitert. Um den Kolleginnen und Kollegen eine schnelle finanzielle Entlastung zu ermöglichen, hat sich die Arbeitgeberseite dazu verpflichtet, über den Gewerkschaftsbonus in der nächsten Vergütungsrunde zu verhandeln. Dies ist Bestandteil der schriftlichen Tarifeinigung.

Nach zähem Ringen konnte aus Sicht der Tarifkommission eine Einigung erreicht werden, die die Belange der Beschäftigten berücksichtigt und soziale Komponenten enthält.

Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. Mai 2023 vereinbart.

Die GdS wird ihre Mitglieder befragen, ob diese Einigung angenommen werden soll.

Die Tarifkommission empfiehlt die Zustimmung.

Für die GdS verhandelten:
Sabine Wellnitz, Ulrich Rodiek (beide GdS), Oliver Bönecke, Stephan Büscher (beide IKK classic), Matthias Findeisen (IKK Brandenburg und Berlin), Jochen Schneider (IKK Südwest), Kirsten Pekrone (IKK gesund plus)

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