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Ein erstes Angebot! Nächster Verhandlungstermin am 15. Februar 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der letzten Verhandlungsrunde haben wir deutlich kommuniziert, dass nur der Vorstand der KKH die Gespräche aus der Sackgasse führen kann. Wenn man im Rahmen einer Gehaltsrunde mehrere Themen inhaltlich miteinander verbinden will, muss man zumindest Zahlen auf den Tisch legen, um der anderen Seite überhaupt eine Perspektive zu geben, ob und gegebenenfalls in welcher Weise weitere Verhandlungen Sinn machen.

Diesen klaren Hinweis hat sich die KKH nun offenbar zu Herzen genommen. Denn im Vorfeld zur geplanten nächsten Verhandlungsrunde am Freitag, dem 15. Februar 2019 hat uns die KKH nun erste Vorstellungen übermittelt.

Folgende Eckpunkte wurden genannt:

– Gehaltserhöhung um 2,0 Prozent zum 1. Januar 2019

– weitere Gehaltserhöhung um 1,0 Prozent zum 1. Januar 2020

– Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020

Das ist kein gutes Angebot!

Und von diesen ohnehin schon sehr mageren Steigerungsbeträgen sollen zudem noch Teile für die Erhaltung der Altersversorgung nach Anlage 7 abgezogen werden und zwar 0,5 Prozent ab Januar 2019 und weitere 0,25 Prozent ab Januar 2020.


Dieses Angebot ist natürlich bei weitem nicht ausreichend!

Der Vorstand verfehlt sein eigenes Ziel!

Der Vorstand hat im Rahmen der Tarifverhandlungen immer betont, dass er im Rahmen dieser Gehaltstarifverhandlungen bei der Gehaltsentwicklung im Vergleich zu anderen Krankenkassen wieder aufholen will. Der Vorstand hat also erkannt, dass die Kolleginnen und Kollegen der KKH in den letzten Jahren Boden verloren haben. Wie man aber mit einer Gehaltsanpassung um gerade einmal 3,0 Prozent innerhalb von 24 Monaten aufholen will, ist für die GdS nicht nachvollziehbar. Zur Erinnerung: Bei fast allen anderen Krankenkassen laufen aktuell Gehaltstarifverträge, die für den Zeitraum von 24 Monaten Steigerungen um mindestens 5,0 Prozent vorsehen. Der Abstand für die Kolleginnen und Kollegen in der KKH würde also nicht kleiner, sondern größer!

Die Tatsache, dass von den ohnehin schon zu geringen Steigerungsbeträgen auch noch insgesamt 0,75 Prozent für die betriebliche Altersversorgung „abgezweigt“ werden sollen, ist dann nur noch das „Tüpfelchen auf dem i“.

Sanierung der Anlage 7

Diese Vorstellungen der KKH missachten auch die klare Haltung der GdS zum Thema Sanierung der Anlage 7.

Wir haben immer betont, dass, sofern ein Sanierungsbedarf nachgewiesen wird, vonseiten der GdS die Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrages um 0,4 Prozent nach dem Vorbild der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) die Messlatte ist. Eine Erhöhung der Belastung der Beschäftigten der KKH von 0,75 Prozent innerhalb von zwei Jahren, ohne dass für uns erkennbar ist, wie groß die Deckungslücke nach der Neustrukturierung der betrieblichen Altersversorgung überhaupt ist, können wir nicht akzeptieren.

Verhandlungsbereitschaft zum Sozialtarifvertrag

Positiv ist, dass uns die KKH vorbehaltlos Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat, die anstehenden organisatorischen Maßnahmen durch einen Sozialtarifvertrag zu begleiten. Zudem wurde uns auch bei den Themen Gebietsleitervergütung und Überarbeitung der Anlage 5 Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Wir werden der KKH in der nächsten Verhandlungsrunde sehr deutlich machen, dass es zu den Themen Gehaltsrunde und Anlage 7 auf der Basis dieses Arbeitgeberangebotes keine Einigung geben kann.

Sollte es am 15. Februar 2019 keine signifikanten Fortschritte geben, werden wir die Verhandlungen zur Gehaltsrunde unterbrechen und die Kolleginnen und Kollegen über unsere weitere Vorgehensweise informieren.

Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg, Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster