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Entscheidende Phase! – Verhandlungen zum „TV-Struktur“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Verhandlungen zur tariflichen Begleitung der organisatorischen Änderungen sind inzwischen in mehreren Runden fortgesetzt worden. Die folgende Runde ist für den 9. September 2019 vorgesehen. Aus unserer Sicht ist es Zeit für die Arbeitgeberseite, den entscheidenden Schritt zu gehen!

Wo stehen wir?

Auf der Basis des TV-Struktur 2014 haben wir begonnen. Es ist uns bereits gelungen, die damaligen Regelungen zu verbessern.

Mobilitätshilfen

Statt für zwölf Monate, wie im Jahr 2014, soll es nun für 48 Monate einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zusätzlichen Fahrtkosten geben, wenn sich der Fahrweg zur Dienststelle verlängert.

Als Ausgleich für die zusätzlichen Fahrzeiten haben wir auch mehr freie Tage angeboten bekommen. Statt im ersten Jahr sieben und im zweiten Jahr vier zusätzliche freie Tage soll es nun in den ersten beiden Jahren nach der Versetzung jeweils sieben und im dritten und vierten Jahr dann jeweils vier zusätzliche freie Tage geben.

Signalisiert ein Mitarbeiter Umzugsbereitschaft und begründet am neuen Arbeitsort einen zweiten Wohnort, will die KKH über die reisekostenrechtlichen Ansprüche hinaus in jeder Woche die Kosten für eine Familienheimfahrt übernehmen.

Unterstützung für Betreuungsfälle

Die KKH hat angeboten, einen Betreuungskostenzuschuss in Höhe von maximal 100 Euro pro Monat und längstens volle zwölf Monate zu zahlen, wenn Beschäftigte einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle an einem anderen Ort zustimmen. Der Zuschuss soll für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und für Pflegekosten in Fällen des § 3 Absatz 1a SGB VI gewährt werden.

Inzwischen hat die KKH bekannt gegeben, welche Standorte von den organisatorischen Veränderungen betroffen sind. Zu Recht erwarten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns auch Antworten, wie diese organisatorischen Änderungen sozial flankiert werden.

Wir haben uns zwischenzeitlich in zwei Verhandlungsrunden mit der Arbeitgeberseite über die tarifliche Begleitung ausgetauscht. Die KKH möchte eine tarifliche Vereinbarung schließen, die sich an dem Strukturtarifvertrag aus dem Jahr 2014 orientiert.

Die GdS-Tarifkommission hat große Zweifel, ob diese Maßnahmen ausreichen, einen Wechsel des Arbeitsortes wirklich attraktiv genug zu machen, damit die KKH die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wirklich halten kann.

Noch keine Bewegung bei Altersteilzeit und Home-Office

Altersteilzeit will die KKH nach wie vor nur bis zum frühestmöglichen Renteneintritt mit Abschlägen vereinbaren. Die von uns geforderte Altersteilzeit bis zur Regelaltersrente oder – alternativ – einen echten finanziellen Ausgleich für die Rentenabschläge lehnt man weiterhin ab. Ein neuer Vorschlag dazu soll am 9. September 2019 erörtert werden.

Home-Office ist aus Sicht der KKH noch nicht machbar. Wir haben erneut darauf hingewiesen, dass ein Wechsel des Arbeitsortes am einfachsten abzumildern ist, wenn die Betroffenen seltener fahren müssen. Belastende Fahrzeiten und Umzüge wären zu reduzieren oder zu vermeiden, wenn lange Anfahrten nicht an fünf Arbeitstagen, sondern gegebenenfalls nur noch an zwei oder drei Arbeitstagen pro Woche nötig wären. Es ist bedauerlich, dass die KKH das noch nicht umsetzen kann/will!

Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft! Mitglied werden unter www.gds.de/beitritt.

Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellvertretender GdS-Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster (alle KKH)