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Unser Titel:
Ob Pantoffeln oder auch Sandalen – was zu Hause erlaubt ist, sollte nicht unbedingt im Büro getragen werden. Die Kleiderordnung und der Umgang mit persönlichen Accessoires in der Dienststelle oder Firma hängen stark von der Unternehmenskultur, der Branche und dem Maß des Kundenkontakts ab.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts eine Kleiderordnung festlegen, um das gewünschte äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu wahren und Ablenkungen während der Arbeit zu vermeiden.
Allerdings müssen solche Vorgaben stets ein berechtigtes Interesse verfolgen, etwa die Wahrung von Seriosität bei Kundengesprächen, Hygiene oder Sicherheit.
Doch welche geschriebenen oder ungeschriebenen Dresscodes gilt es, im Berufsalltag an der Arbeitsstätte zu beachten? Auf Seite 9 hat das GdS-Magazin einen kleinen Knigge mit einem allgemeinen Überblick zusammengestellt, alles Weitere ergibt sich aus den konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens.
Führen auf Distanz, Duzen und Gendern auf Anweisung sowie betriebliches Veränderungsmanagement sind ab Seite 11 f. Themen weiterer Beiträge in dieser Ausgabe, die sich schwerpunktmäßig mit aktuellen Aspekten von Unternehmenskultur befassen.
(Foto: Atlas/Adobe Stock)
Themen dieser Ausgabe:
EDITORIAL
Arbeitskultur im Wandel
SOZIALVERSICHERUNG
Infos zur GdS-Kampagne „Hände weg!“
ARBEITSWELT
(Un-)Geschriebene Dresscodes im Büro
Wie kann Führen auf Distanz gelingen?
Neue Wege beim Change Management
Kann der Chef Sprachregeln anweisen?
ARBEITNEHMERRECHTE
Rechnen Arztbesuche zur Arbeitszeit?
MIT RECHT
Krank durch Tattoo/Verzicht auf Urlaub
SERVICE
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