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gkv informatik: #neuesarbeiten – Wir sind auf der Zielgeraden!

Vor fast genau einem Jahr haben wir die Vergütungsrunde mit der gkvi mit einem guten Ergebnis beendet. Schon damals haben wir darüber infor­miert, dass wir die Zeit bis zum Auslaufen des Vergütungsabschlusses im August 2022 nutzen wollen und moderne, zur IT-Branche passende Tarifregelungen zu Lebensarbeitszeit, Homeoffice und Mobiler Arbeit verhandeln wollen. Das haben wir in den letzten Monaten trotz der schwierigen Umstände vorangetrieben. Zwischenzeitlich stehen die Gespräche vor einem positiven Abschluss.

Lebensarbeitszeit/Langzeitwertkonten

Wir sind uns mit der gkvi einig über den Abschluss eines Tarifvertrages über Langzeitwertkonten. Starten wird dieser Tarifvertrag zum 1. Januar 2022. Es ist uns gelungen, klare Regelungen zum Einbringen von Zeitguthaben und Vergütungsbestandteilen zu vereinbaren. Noch wichtiger waren uns aber die Schutzregelungen für die Mitarbeiter, wenn die Zeitwertguthaben in Anspruch genommen werden! Die gkvi hat unsere Anregungen weitgehend mitgetragen. Es ist nun festgelegt, dass nur bei Freistellungsphasen ober­halb von 26 Wochen eine anteilige Minderung der Ergebnisbeteiligung erfolgt. Der tarifliche Urlaub wird erst ab einer Freistellung von vier vollen Monaten um jeweils ein Zwölftel pro vollem Freistellungsmonat gekürzt. Erkrankt ein Mitarbeiter während einer vereinbarten Freistellung, leistet die gkvi bei Entgeltfortzahlung keine Redu­zierung des Zeitwertkontos. Wichtige Punkte, um das Modell wirklich attraktiv zu machen!

Mobiles Arbeiten

Wir haben mit der gkvi inzwischen einen weitreichenden Konsens über die Einführung einer Tarifregelung zur Arbeit außerhalb der Betriebsstätten erreicht. Dieser sieht vor, dass die Arbeitszeit zukünftig sowohl im Betrieb wie auch in Telearbeit oder im Rahmen von Mobiler Arbeit erbracht werden kann. Wichtig war uns, dass es keinen Zwang zum Homeoffice und einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in der jeweiligen Betriebsstätte gibt. Das haben wir erreicht! Die genaue Ausgestaltung der geplanten Shared-Desk-Modelle sowie der im Homeoffice bzw. bei der Mobilen Arbeit einzuhaltenden Regeln bis hin zu einer Konfliktlösung, falls Mitarbeiter und Führungskraft kein Einverständnis über Homeoffice oder Mobile Arbeit finden können, werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

#neuesarbeiten

Auch in diesem Punkt, der vielen Kolleginnen und Kollegen Sorgen bereitet hat, gibt es inzwischen Konsens. Es ist kein Geheimnis, dass die Arbeitgeberseite sich nach dem Vorbild der aktuellen Regelungen während der Pandemie eine Ausweitung des Gleitzeitrahmens und insbesondere eine Einbeziehung des Samstages in die normale Arbeitszeit in der gkvi gewünscht hat. Beides verursacht Ängste, beides ist für die GdS nur denkbar, wenn es ein echtes Interesse und eine Freiwilligkeit der Kolleginnen und Kollegen gibt. Dem tragen wir Rechnung! Wir haben uns auf eine Ergänzung des § 10 MTV geeinigt, die klar festhält, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit auch weiterhin auf die Tage Montag bis Freitag verteilt und eine Fünf-Tage-Woche gilt. Für die Arbeit an Samstagen gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit, das heißt der Beschäf­tigte muss den Wunsch äußern, am Samstag arbeiten zu wollen, und der Vorgesetze muss dem zustimmen, wobei die Fünf-Tage-Woche zu gewährleisten ist. Ist das der Fall, entfallen die tariflichen Zuschläge für Arbeit an Samstagen, die bei einer Anordnung von Samstagsarbeit natürlich weiterhin gezahlt werden müssen. Ergänzt wird das durch eine Betriebsvereinbarung, die auch die zukünftig an den Tagen Montag bis Freitag geltenden Rahmenarbeitszeiten abschließend regeln wird.

Überarbeitung MTV

Und schließlich haben wir die überfällige redaktionelle Überarbeitung des Manteltarifvertrages weitgehend erledigt. Durch die Einarbeitung der bisherigen Ergänzungstarifverträge und
die redaktionelle Überarbeitung von nachträglich geänderten Tarifregelungen werden wir in Kürze wieder einen transparenten und übersichtlichen Manteltarifvertrag haben, der den aktuellen Stand in einem Dokument beinhaltet. Dieser Manteltarifvertrag wird – wie auch in der Vergangenheit – von verschiedenen Anlagen zu Entgelt, Ergebnisbeteiligung usw. ergänzt.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen haben wir also intensiv und erfolgreich für die Kolleginnen und Kollegen in der gkvi gearbeitet.

Das Ergebnis kommt allen Beschäftigten der gkvi zugute. Bei unseren Mitgliedern bedanken wir uns für die stetige Unterstützung der GdS!

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