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gkv informatik: Zielerreichung verfehlt – was jetzt passiert

Die Gerüchte gibt es bereits seit längerem, seit dem 8. Februar 2022 ist es Gewissheit: Die im Zusammenhang mit dem letzten Vergütungsabschluss als Mindestgröße für die Ergebnisbeteiligung festgeschriebene Zielerreichung von 90 % wurde verfehlt. Tatsächlich beträgt die Zeiterreichung 2021 nur 73,9 %. Darauf werden wir reagieren.

Hintergrund

In den Vergütungsverhandlungen 2020 haben wir ein großes Paket geschnürt. Insbesondere die Umgestaltung der Variable in eine Ergebnisbeteiligung mit einem festen Sockelbetrag war für uns ein Erfolg und für die gkvi ein erheblicher Kostenfaktor. Im Gegenzug haben wir nach den Erhöhungen um 3,0 % in 2020 und 2,0 % in 2021, akzeptiert, dass es für das Jahr 2022 keine prozentuale Erhöhung bekommen, obwohl der Tarifvertrag bis zum 31. August 2022 läuft. Darauf haben wir uns aber nur eingelassen, weil beide Seiten eine Zielerreichung von 90 % als „sicher“ eingeschätzt haben. Für den Fall der Unterschreitung haben wir ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, das uns erlaubt, den Vergütungstarifvertrag schon zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Wir wollten damit sicherstellen, dass wir in diesem Fall zumindest für die zweite Jahreshälfte 2022 über eine Vergütungserhöhung verhandeln werden.

Vorzeitige Kündigung

Diese Kündigung werden wir jetzt erklären. Gerade vor dem Hintergrund der Inflation ist es wichtig, schnellstmöglich für einen Ausgleich zu sorgen. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, dass aus Sicht der Tarifkommission die Zielerreichung nicht wegen der Leistungen und Anstrengungen der Kolleginnen und Kollegen verfehlt wurde, sondern vorrangig externe Faktoren ausschlaggebend waren.

Schwierige Gespräche

Die GdS erwartet schwierige Gespräche. Die im Augenblick laufenden Tarifverhandlungen bei den AOKen und der BARMER zeigen, wie schwer es ist, die Arbeitgeber zu einem echten Ausgleich für die steigenden Kosten zu bewegen. Die verspätete Umsetzung der Vereinbarung zu Zeitwertkonten (Lebensarbeitszeit) sowie die gescheiterte Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten, die auch die GdS als große Enttäuschung betrachtet, belasten die Vertrauensbasis zusätzlich.

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