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Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Tarifeinigung zu TVöD/SVLFG und neuer Entgeltordnung erreicht!

Peter Witke, Michaela Schäfferer, Ulrich Rodiek, Sarah Schneider, Michael Zimmer, Peter Bresser

In den von der Aufsicht geforderten Verhandlungen über einen neuen TVöD/SVLFG einschließlich einer neuen Entgeltordnung konnte nach drei Jahren Verhandlung nun eine Einigung erreicht werden, die folgende Kernpunkte beinhaltet:

  1. Es gelten weiterhin die Regelungen des TVöD/Bund, allerdings mit der Gehaltstabelle aus dem Bereich VKA, die an einigen Stellen günstiger ist. Es gibt zukünftig 16 Entgeltgruppen, wobei die EG 16 der EG 15 Ü VKA entspricht.
  2. Fusionsschutz-Tarifvertrag und Bildschirmarbeitsplatz-Tarifvertrag bleiben in Kraft.
  3. Die bisherige Vergütungsordnung zum BAT/LSV wird außer Kraft gesetzt. Es gilt ab 1. Januar 2026 eine neue Entgeltordnung, die auf die Struktur der SVLFG zugeschnitten ist und zu einigen Verbesserungen gegenüber dem TVöD führt. Alle Beschäftigten werden in die neue Entgeltordnung übergeleitet, die vorhandenen Beschäftigten erhalten Besitzstand. Er­gibt sich durch die Überleitung eine höhere Entgeltgruppe, erfolgt die Höhergruppierung auf Antrag (Ausschlussfrist 31. Dezember 2026).
  4. Die Jahressonderzahlung beträgt ab 2026 100 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8 (TVöD Bund = lediglich Erhöhung von 95 Prozent), 90 Prozent in den Entgeltgruppen 90 auf 9a bis 12 und 75 Prozent in den Entgeltgruppen 13 bis 15 betragen. Ein Teil der Sonderzahlung kann in bis zu fünf Tage zusätzlichen Urlaub umgewandelt werden.
  5. Die bisher vereinbarten höheren Jubiläumszahlungen entfallen für neue Beschäftigte, es gelten die Beträge nach TVöD Bund. Für die vorhandenen Beschäftigten wird Besitzstand vereinbart. Zudem erhalten diese Beschäftigten ein Wahlrecht: Sie können statt der höheren Jubiläumszahlungen für die Folgejahre auch einen zusätzlichen freien Tag für jedes Kalenderjahr wählen.
  6. Die Vermögenswirksame Leistung (VWL) wird von 6,65 Euro auf 40 Euro monatlich erhöht. Im Gegenzug wird die Pauschalversteuerung der VBL-Beiträge abgeschafft.

Nachdem unsere Forderung nach einer Erhöhung der Jahressonderzahlung in den EG 9a bis 12 auf 95 Prozent bzw. alternativ Gewährung eines zusätzlichen freien Tages für Gewerkschaftsmitglieder schroff abgelehnt wurde, haben wir, um die Verhandlungen hieran nicht scheitern zu lassen, neue Alternativforderungen aufgestellt, um das schon verhandelte Kompensationspaket zur Ablösung der alten Entgeltordnung abzurunden. In der letzten Verhandlungsrunde am 21. Oktober 2025 konnte nun die Einigung erzielt werden, dass noch die folgenden zwei weiteren Bausteine hinzugefügt werden:

  1. Einführung eines von der Dienststelle anzubietenden und durchzuführenden Bildungs­tages pro Jahr für alle Beschäftigten zur persönlichen Weiterentwicklung.
  1. Verhandlungszusage zum Jobrad: Die Tarifvertragsparteien werden im Jahr 2026 Verhandlungen zum Thema Jobrad aufnehmen, um die Einführung eines Jobradmodells ab Januar 2028 zu ermöglichen.

Angesichts der vorherigen Blockadehaltung der SVLFG bezüglich weiterer Zugeständnisse und des zuvor schon ansehnlichen Verhandlungspakets ist diese Einigung aus unserer Sicht als Erfolg zu sehen und eine gute tarifliche Grundlage für die Zukunft der SVLFG.

Für die GdS verhandelten: Ulrich Rodiek (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Peter Bresser, Michaela Schäfferer, Sarah Schneider, Peter Witke, Michael Zimmer (alle SVLFG)

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